ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Elbe-Seitenkanal

ein echtes Paradies für Angler.


Der Elbe-Seitenkanal von Artlenburg bis Calberlah bietet dir ideale Bedingungen für entspannte Angeltage. Die Verbindung zwischen Elbe und Mittellandkanal punktet mit einer Fischvielfalt, die der Elbe in nichts nachsteht. Drei Arten dominieren dabei das Geschehen: Zander mit Exemplaren deutlich über 90 Zentimeter Länge, Aale, die sogar die Metermarke überschreiten, und Barsche, die nicht selten 50 Zentimeter erreichen. Solche Erfolgserlebnisse bei gleichzeitig attraktiven Preisen für Angelkarten haben das Gewässer – von seiner treuen Anglergemeinde liebevoll ESK genannt – zu einem gefragten Ziel gemacht. Ein weiterer Pluspunkt: Der Kanal hält regelmäßig Überraschungen bereit und hat sich einen Namen als Top-Revier für Wolgazander erarbeitet.


Elbe Seitenkanal

Wo sich der Kanal befindet und was Du erwarten kannst

Der Kanal verläuft von Artlenburg an der Elbe bis nach Calberlah am Mittellandkanal, westlich von Wolfsburg. Als Bundeswasserstraße erstreckt er sich über 115 Kilometer, wovon du 109 Kilometer zum Angeln nutzen kannst. Die durchschnittliche Wassertiefe liegt bei etwa 4 Metern.


Der Fischreichtum im Kanal zeigt sich in ausgezeichnetem Zustand – Überfischung ist hier kein Thema. Jahr für Jahr gehen Anglern beeindruckende Traumfische an den Haken, quer durch alle vorkommenden Arten.


Wann du angeln darfst: Grundsätzlich das ganze Jahr über, allerdings musst du die gesetzlichen Schonzeiten aus § 4 der Binnenfischereiordnung beachten.
Für Zander gilt eine zusätzliche Schonphase vom 1. März bis 15. Mai.


Wichtige Regelung seit 2020: Beim Zander darfst du nur Fische zwischen 45 und 75 Zentimetern entnehmen. Für Flussbarsche liegt die Obergrenze bei 40 Zentimetern. Alle Zander außerhalb dieses Maßfensters sowie Barsche über 40 Zentimeter müssen vorsichtig wieder ins Wasser zurückgesetzt und trotzdem in deiner Fangstatistik dokumentiert werden.



Sperrstrecken

Neu eingerichtete Schutzzone beachten: Vom Schiffshebewerk Scharnebeck flussabwärts bis zur Elbmündung erstreckt sich jetzt ein spezielles Laichgebiet für Zander. In diesem Bereich gelten strengere Bestimmungen: Zwischen dem 1. März und 31. Mai ist hier jede Form des Angelns mit bewegtem Köder untersagt – das schließt alle Varianten ein. Auch das Verwenden von Köderfischen und Fischfetzen ist in dieser Zeit nicht erlaubt.

Zusätzlich solltest du wissen, dass es am Elbe-Seitenkanal verschiedene Uferabschnitte gibt, die komplett für die Angelei gesperrt sind. Wo genau diese Bereiche liegen, kannst du dir online unter "Grenzen" anschauen.


Wichtige Hinweise

Achte unbedingt darauf, dass es am Elbe-Seitenkanal mehrere Uferbereiche gibt, an denen das Angeln nicht erlaubt ist. Diese gesperrten Strecken sind in der Online-Übersicht unter „Grenzen" genau gekennzeichnet.

Für die Zeit vom 1. März bis 15. Mai gibt es zusätzliche Beschränkungen: Sämtliche Angeltechniken, bei denen du die Rute aktiv bewegst, sind dann tabu. Das schließt nicht nur das Spinnangeln ein, sondern auch feinere Methoden mit natürlichen Ködern. Ebenso wenig darfst du in diesen Wochen mit toten Fischen oder Fischteilen als Köder arbeiten.

 

Weitere Regelungen

Beim Zander darfst du nur Fische zwischen 45 und 75 Zentimetern entnehmen. Für Flussbarsche liegt die Obergrenze bei 40 Zentimetern. Alle Zander außerhalb dieses Maßfensters sowie Barsche über 40 Zentimeter müssen vorsichtig wieder ins Wasser zurückgesetzt und trotzdem in deiner Fangstatistik dokumentiert werden.

Setzkescher haben am Kanal nichts verloren – ihr Einsatz ist generell nicht erlaubt.




Fischarten (Hauptvorkommen)

  • Aal
  • Flußbarsch
  • Rotauge
  • Zander


Häufige Begleitfischarten:

  • Brasse
  • Güster
  • Karpfen


Nicht-heimische Begleitfischarten:

  • Wolgazander
  • Schwarzmundgrundel

Kartenausgabestellen


ANGELFISCHERVERBAND IM LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Erlaubnisscheine werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € für ein digitales oder ein Dokument in Papierform (inkl. Porto) vom AFV im LFV Weser-Ems ausgestellt, hierzu wird Folgendes benötigt:

1) für Mitgliedskarten: Nachweis AFV im LFV Weser-Ems Mitgliedsausweis, AV Hamburg Mitgliedsausweis oder AVN-Mitgliedsausweis mit aktueller Jahresmarke. 
oder bei Gastkarten ohne Verbandsmitgliedschaft in einem der drei genannten Verbände: amtlicher Fischereischein (Kopie oder Scan) bzw. Nachweis über die Fischerprüfung.

2) Ggf. eine erfolgreiche Abgabe der Fangmeldung aus dem Vorjahr.

3) Zahlungseingang Angelkartenpreis + 5 € Bearbeitungsgebühr.

 

Melde Dich gerne unter:

E-Mail: info@lfv-weser-ems.de
Telefon: 0441 - 80 13 35

 

Kurverwaltung Bad Bodenteich
Burgstraße 8
29389 Bad Bodenteich
Tel.: 05824/3539
Servicegebühr pro Angelkartenausstellung 2,50 €
Weitere Informationen hier.

Tourist-Information Bad Bevensen
Dahlenburger Straße 1 (im Kurhaus)
29549 Bad Bevensen
Telefon: 05821 976830
Servicegebühr pro Angelkartenausstellung 3 €
Weitere Informationen hier.

A.W. Schütte GmbH & Co. KG
Steinweg 29
38518 Gifhorn
Telefon: 05371 588853
Weitere Informationen hier.

Kiebitzmarkt Marschacht
Rudolf Peters Landhandel GmbH & Co. KG
Eichenholzer Str. 25
21436 Marschacht
Telefon: 04176 1002
Weitere Informationen hier.

Fachhaus Glaubitz GmbH & Ko.KG
Lessingstraße 8
29378 Wittingen
Telefon: 05831 251980
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