ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Quappe

VIELE HEIMISCHE TIER- UND PFLANZENARTEN SIND IN IHREM BESTAND GEFÄHRDET.  WIR TREFFEN MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG

10.01.2020

Start des Projektes zur Wiederansiedlung der Quappe

In einem Papier über die Niedersächsische Strategie zum Arten und Biotopschutz hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst, sich auch der Quappe gewidmet. Hier folgen die wesentlichen Ausführungen zum Schutz dieser Fischart in Niedersachsen aus dieser Veröffentlichung:

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    In einem Papier über die Niedersächsische Strategie zum Arten und Biotopschutz hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst, sich auch der Quappe gewidmet. Hier folgen die wesentlichen Ausführungen zum Schutz dieser Fischart in Niedersachsen aus dieser Veröffentlichung:

    Die Quappe ist der einzige Vertreter aus der Familie der Dorschartigen im Süßwasser. Typische Merkmale sind der einzelne Bartfaden am Unterkiefer, die kehlständigen Brustflossen und der lang gestreckte, im hinteren Bereich seitlich zusammengedrückte Körper. Die Quappe wird durchschnittlich 30 bis 60 Zentimeter lang, in Ausnahmen auch größer. In Fließgewässern besiedelt sie nahezu alle Abschnitte von der Forellenregion bis zur Kaulbarsch-Flunder-Region und kommt auch in einigen Brackwassergebieten der Nord- und Ostsee mit geringen Salzgehalten vor. Starke Bestände finden sich auch in vielen durchflossenen und kühlen Seen im Tiefland wie im Hochgebirge. 

    Die Quappe gilt als Bewohner der Gewässersohle. Sie hält sich tagsüber verborgen und braucht daher in ihrem Gewässer geeignete Versteckmöglichkeiten wie Auskolkungen, unterspülte Ufer, Steine, Baumwurzeln, Totholz oder dichte Pflanzenbestände. Darüber hinaus zeigt sie keine generelle Bevorzugung bestimmter Substrattypen. Die Quappe ist als eine Art mit hohem Strukturbezug anzusprechen, bezüglich ihrer Strömungspräferenz ist sie als indifferente Art einzustufen.  Sie lebt sowohl in kühlen wie auch in sommerwarmen Gewässern. Die Sauerstoffsättigung sollte jedoch nicht unter 40 Prozent liegen. Gegen geringe pH-Werte (< 6) ist sie empfindlich. Neuere Untersuchungen zeigen, dass die Quappe zur Ausbildung hoher Bestandsdichten während der besonders sensiblen Larvalphase auf intakte Flussauen mit langer Überflutungsdauer der Auengewässer im Winter und Frühjahr angewiesen ist.  

    Lebensweise 

    Quappen zeigen bei höheren Wassertemperaturen während der Sommermonate nur geringe Aktivitäten. Mit sinkenden Wassertemperaturen im Herbst nimmt ihre Aktivität jedoch deutlich zu. Außerhalb der Laichzeit verlassen die überwiegend nachtaktiven Quappen ihre Verstecke (Steine, Wurzeln, Totholzelemente) tagsüber nur selten und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. 

    Der Gesamthabitus (Körperform, Flossenform und -stellung) weist die Quappe als vergleichsweise schlechten Schwimmer aus. Bereits bei Strömungsgeschwindigkeiten von mehr als 0,25 Meter/Sekunde vermögen die Fische nur wenige Minuten ihre Position zu halten. Die Quappe wird aufgrund des großen Aktionsraumes, insbesondere im Zusammenhang mit den typischen Laichwanderungen, als potamodromer Wanderfisch (über mittlere Distanzen wandernder Flusswanderfisch) eingestuft. In den Unterläufen der zur Nord- und Ostsee entwässernden Ströme kam es in der Vergangenheit zur Ausbildung einer großwüchsigen Wanderform (diese Fische wuchsen im Ästuar heran und stiegen zur Laichzeit in die Mittelläufe hinauf) und einer kleinwüchsigen, stationären Form (diese Fische leben ganzjährig in den Mittelläufen und Zuflüssen). 

    Während die Populationen dieser Wanderformen mit Abriegelung der Tidebereiche durch weitgehend unpassierbare Wehranlagen erloschen sind (Weser, Ems), hat sich in der Tideelbe offenbar ein kleiner Bestand erhalten können, wie wiederholte Nachweise großwüchsiger Wanderquappen in einigen Zuflüssen während der Laichzeit belegen, obwohl die Wanderform auch hier als zwischenzeitlich erloschen galt. Auch die während der Sommermonate in schwach salzhaltigen Gebieten der Ostsee lebenden Quappen wandern im Spätherbst über weite Distanzen die einmündenden Flüsse (z. B. Oder) hinauf, um dort zu laichen. Quappen sind - abhängig vom besiedelten Gewässer - mit unterschiedlichen Fischarten vergesellschaftet. 

    Fortpflanzung

    Die Geschlechtsreife tritt meist im 3. bzw. 4. Lebensjahr bei einer Größe von 25 bis 40 Zentimeter ein. In vielen Fließgewässern unternehmen Quappen im Winter stromaufwärts gerichtete Laichwanderungen. Dabei können auch Distanzen von mehr als 100 Kilometer zurückgelegt werden, wie ehemals für die Elbe belegt. In anderen Gewässersystemen unter anderen Rahmenbedingungen (z. B. unpassierbare Querbauwerke) werden dagegen vorwiegend Laichplätze in einmündenden Zuflüssen bzw. Bächen aufgesucht, wie dies z. B. auch in den Flussgebieten der Tideelbe (z. B. Luhe, Neetze) oder Unteraller (z. B. Bruchbach) durch Nachweise von Jungfischen beobachtet werden kann. 

    Die Laichwanderung erfolgt meist zwischen September und November, wenn die Wassertemperatur auf 10 bis 12 Grad fällt. Die Laichzeit erstreckt sich über den Zeitraum Dezember bis Februar. Die Wassertemperatur beträgt zu dieser Zeit meist weniger als 4 Grad. Quappen produzieren eine sehr hohe Zahl an Eiern, nämlich 350.000 bis 750.000 Eier pro Kilo Körpergewicht. Dies ist die höchste Ei-Anzahl aller einheimischen Süßwasserfische, was auf hohe natürliche Verluste von Eiern und Brut hinweist. 

    Das Ablaichen erfolgt in der Regel in der Nacht. Dabei schließen sich meist kleine Laichgruppen zusammen und bilden sich windende, ineinander verflochtenen Knäule, die entlang des Gewässerbodens schwimmen. Nach dem Ablaichen kehren die Adulten zumeist zwischen März und Mai zu den Sommerquartieren zurück. 

    Die etwa 1 Millimeter großen und klebrigen Eier enthalten eine Ölkugel, mit deren Hilfe sie über dem Substrat flottieren. Sie werden zumeist ins Freiwasser abgegeben (pelagophiles Laichverhalten), mit der Strömung in ruhige Gewässerabschnitte verdriftet und heften sich dort an das Substrat an. Die Eientwicklung dauert je nach Wassertemperatur etwa 30 bis 75 Tage. 

    Die frisch geschlüpften Larven sind etwa 3 bis 4 Millimeter groß und leben im Freiwasser in den oberen Wasserschichten. Mit einer Länge von etwa 3 Zentimeter gehen die Jungfische dann zu einer bodennahen Lebensweise über und meiden das Licht. Bei Untersuchungen im Freiland konnten fressfähige Larven ab Ende März/Anfang April nachgewiesen werden. Diese zunächst wenig mobilen Stadien halten sich demnach bevorzugt auf den flachen, strömungsberuhigten Überschwemmungsflächen auf. Im sich rasch erwärmenden Flachwasser kann sich das als Starterfutter benötigte Zooplankton in ausreichender Dichte entwickeln.  

    Die Nahrung der Jungfische besteht anfangs zunächst aus tierischem Plankton, kleinen Krebstierchen (Asseln, Flohkrebse), Würmern, Insektenlarven und Weichtieren. Mit zunehmendem Alter spielen Fische eine immer bedeutendere Rolle als Nahrungsbestandteile für die Quappe. Die Stoffwechselaktivität scheint während der kalten Jahreszeit, sicherlich auch in Verbindung mit der Laichzeit, erheblich höher zu sein, da im Herbst und Winter besonders intensiv gefressen wird, im Sommer wird dagegen kaum Nahrung aufgenommen. Besonders aktiv sind die Tiere bei Wassertemperaturen unter 4 Grad. 

    Bestand und Verbreitung 

    Früher kam die Quappe in fast allen Gewässern mehr oder weniger häufig vor und war in den Unterläufen ein wichtiges saisonales Fangobjekt der Küstenfischerei. Um das Jahr 1900 betrug die jährliche Fangmenge in der Unterelbe immerhin noch etwa 20.000 Kilo. Nach Abtrennung der Laichgebiete in der Mittelelbe durch den Bau der Staustufe Geesthacht gingen die Fänge der Wanderform stark zurück. Dies trifft vergleichbar auch auf die Fänge in der Unterweser zu. 

    Die heutige Verbreitung ist auch in den besiedelten Gewässern zumeist lückenhaft und von einer geringen Individuendichte geprägt. Eine flächendeckende Besiedlung beschränkt sich im Wesentlichen auf die größeren Fließgewässer Elbe, Weser, Aller und Leine sowie die dazugehörigen Stromtalgewässer. Im niedersächsischen Mittelgebirge bzw. Berg- und Hügelland fehlt sie demgegenüber weitgehend (Ausnahme: Osnabrücker Hügelland).  

    Die bedeutendsten Bestände in Niedersachsen finden sich in der Elbe sowie ihren Auen- und Stromtalgewässern (Landkreise Lüchow-Dannenberg, inkl. Jeetzel), in der unteren  Luhe und ihren Nebengewässern (Landkreise Lüneburg und Harburg) sowie in der unteren Ilmenau. Aus den niedersächsischen Zuflüssen zur Tideelbe unterhalb Hamburgs liegen dagegen derzeit nur sporadische Nachweise vor. Im Einzugsgebiet der linken Weserzuflüsse beschränken sich die Quappenfunde auf Einzelnachweise aus der Hunte (Landkreis Oldenburg), der Hache, der kleinen Aue (beide im Landkreis Diepholz) und der oberen Else (Landkreis Osnabrück). Häufige Nachweise sind aus der unteren Leine (Region Hannover), der Aller (Landkreise Verden, Soltau-Fallingbostel, Celle, Gifhorn) und ihren Nebengewässern bekannt. 

    Aus dem Einzugsgebiet der Ems liegen Einzelnachweise aus den Landkreisen Osnabrück (Obere und Mittlere Hase, Düte), Emsland (Mittlere Ems) und Cloppenburg (Löninger Mühlenbach, Marka, Lahe) vor. Auch im Einzugsgebiet der Vechte (Vechte, Dinkel, Landkreis Grafschaft Bentheim) konnten Einzelexemplare der Quappe nachgewiesen werden. 

    Bedeutende FFH-Gebiete liegen in den hier genannten Gewässern. Dabei ist zu beachten, dass in einzelnen der genannten Gebiete bisher nur geringe Bestände der Quappe ermittelt werden konnten, die gekennzeichneten Gebiete jedoch aufgrund ihrer Lage und Ausstattung (z. B. FFH-Gebiet 71 Ilmenau mit Nebenbächen) potenziell eine hohe Bedeutung für die Quappe haben. Ähnliches gilt für FFH-Gebiete, in denen aktuell keine Quappen nachgewiesen werden konnten (z. B. FFH-Gebiet 77 Böhme), welche  aber durch vergleichsweise einfache Maßnahmen (z. B. Anbindung an das Hauptgewässer durch die Wiederherstellung der Durchgängigkeit) der Quappe einen geeigneten Lebensraum bieten könnten.

    Schutzstatus  

    Da die Quappe keine FFH-Fischart ist, liegen keine Daten zum bundesweiten Erhaltungszustand der Art vor. Gemäß der aktuellen Roten Liste für Deutschland steht die Quappe auf der Vorwarnliste. Es bleibt festzuhalten, dass die Populationen der Quappe nur in sehr wenigen Gewässern in Niedersachsen auf einem Niveau liegen, das auch unter natürlichen Bedingungen als gewässertypisch einzustufen wäre (= günstig). In weiten Teilen des Landes sind die Populationen dagegen derzeit nur als „unzureichend“ bewerten. Bei der Bewertung des Kriteriums „Habitatausstattung“ ist zu beachten, dass die Quappe im besonderen Maße auf überflutete Auengewässer angewiesen ist. Solche, hinsichtlich der Flächengröße des Überschwemmungsgebietes sowie der Vielfalt an Auengewässern und deren hydrologischer Vernetzung, weitgehend naturnahen Strom-/Flussauen finden sich in Niedersachsen heute nur noch entlang von Elbe und Aller. Im landesweiten Maßstab wäre die Habitatausstattung der Fließgewässer im Hinblick auf ihre Eignung als Lebensraum für die Quappe demgegenüber als „unzureichend“ zu bewerten. Somit lässt sich der Erhaltungszustand der Quappe insgesamt nur als „unzureichend“ darstellen.  

    Die massive Verschlechterung der Wasserqualität in der Mitte des 20. Jahrhunderts hat dazu geführt, dass die Quappe in vielen Gewässerabschnitten verschwunden ist.  

    Zum Verschwinden haben auch die monotone Habitatausstattung, fehlende Ufer- und Sohlenstrukturen und mangelnde Vernetzung infolge von Gewässerausbau und Unterhaltung beigetragen. Dazu gehören viele verschiedene Maßnahmen wie die Uferbefestigung, die Laufverkürzung, die Abtrennung und Zuschütten von ehemaligen Fluss-Schlingen und Auengewässern und der Bau von Stauanlagen. Auch der Wegfall länger dauernder Frühjahrsüberschwemmungen durch wasserbauliche Maßnahmen gehört neben der Abwasserbelastung zu den wesentlichen Gründen für das Zurückgehen der Quappenbestände. Durch Reduzierung der Häufigkeit und Dauer von Überschwemmungen, durch Entwässerungsmaßnahmen in der Aue und die Beseitigung von Auengewässern wurden die Larvalhabitate der Quappe vielerorts flächendeckend zerstört.  

    Ein Problem stellt auch die Unterbrechungen der Durchgängigkeit dar. Der Bau von unüberwindbaren Querbauwerken in den niedersächsischen Strömen verwehrt den dort vorkommenden Quappen vielerorts den Weg zu ihren stromauf gelegenen Laichplätzen. Wie Untersuchungen an der Staustufe Geesthacht zeigen, wirken bestehende Fischaufstiegsanlagen bzgl. des Quappenaufstiegs häufig selektiv.

    Die Quappe leidet schließlich darunter, dass vielerorts noch immer für Fische bedeutende Strukturen wie Kiesbänke, flache Uferböschungen, Totholzelemente aus den Gewässern entfernt werden, insbesondere nach Hochwasserereignissen.  

    Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen 

    Zu den Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen, die für den Erhalt und die Wiederansiedlung der Quappe erforderlich sind, gehören die Entwicklung naturnaher Gewässerläufe und Verbesserung der Ufer- und Sohlenstrukturen z.B. durch Wiederherstellung der gewässertypischen Abflussdynamik, Förderung eigendynamischer Entwicklungen sowie Aufbau und Entwicklung von standortgerechten Ufergehölzen. Erforderlich ist auch eine Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit durch Abriss von Querbauwerken (Wehre, Sohlabstürze, Stauklappen) oder Neubau von Fischwanderhilfen bzw. Ertüchtigung älterer Fischwanderhilfen, damit diese auch von weniger leistungsfähigen Fischarten aufgefunden und durchquert werden können. Dies betrifft neben den Standorten im Hauptlauf insbesondere auch die Fischwechselhindernisse im Mündungsbereich von potenziell als Laich- und Aufwuchsgewässer geeigneten Zuläufen. 

    Es müssen alle Möglichkeiten für die Durchführung einer nach Art, Umfang und Geräteeinsatz weitgehend extensiven Unterhaltung im Sinne der Gewässerentwicklung, Beschränkung der Gewässerunterhaltung auf die Beseitigung von Abflusshindernissen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, Verzicht auf Sohlräumungen; etc. ausgeschöpft werden. Im Falle von „Vollzugsdefiziten“ bei der Unterhaltung (z. B. Missachtung der Bundesartenschutzverordnung oder des WHG) sind die zuständigen Kreisbehörden aufgefordert, für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu sorgen.
    Es muss eine Wiederherstellung der Einheit von Fluss und Aue einschließlich einer naturnahen Überschwemmungsdynamik angestrebt werden. Die Erhöhung der Ausuferungshäufigkeit und die Schaffung von zusätzlichen Überflutungsflächen durch Rückbau von Verwallungen und Deichen (z. B. Sommerdeiche) entlang der Fließgewässer als Aufwuchsgebiete für die Larven sind für die Förderung der Quappe von besonderer Bedeutung. 

    Erforderlich sind der Erhalt, die Reaktivierung und gegebenenfalls Neuanlage von Altgewässern (verschiedene Typen und Sukzessionsstadien) und Flutrinnen in hinreichender Anzahl, Flächendeckung und hydrologischen Vernetzung.    
    Wenn in ehemals besiedelten Gewässern, in denen der Quappenbestand zwischenzeitlich erloschen ist, wieder eine ausreichende Habitatqualität vorliegt, mittelfristig jedoch von keiner natürlichen Wiederbesiedlung auszugehen ist, sollen gezielte Besatzmaßnahmen zur Wiedereinbürgerung der Quappe erwogen werden. Dafür und zum Erhalt der flussgebiets- oder gewässertypischen Bestände („gewachsene genetische Vielfalt“) – wenn keine natürliche Reproduktion in einem zur nachhaltigen Sicherung des jeweiligen Bestandes hinreichendem Umfang vorliegt – kann eine Zwischenvermehrung in lokalen Teichwirtschaften hilfreich sein. Vor diesem Hintergrund sollten ausschließlich Laichfische des ökologisch nächsten Vorkommens verwendet werden. 

    Gewässersysteme mit hoher Priorität für die Umsetzung von Maßnahmen für die Quappe liegen im Einzugsgebiet der Ströme, insbesondere in der Elbtalniederung (Landkreise Lüchow-Dannenberg, Lüneburg), in der Lüneburger Heide (Landkreise Harburg, Celle, Soltau-Fallingbostel, Gifhorn) und Stader Geest (Landkreise Stade, Rotenburg-Wümme), im Weser-Aller-Flachland (Landkreise Verden, Nienburg), in der Börde (Peine, Braunschweig, Wolfsburg, Region Hannover) sowie im Landkreis Osnabrück.

    Schutzmaßnahmen

    Maßnahmen zum Schutz der Quappe sind in erster Linie Maßnahmen zum Schutz des Lebensraums Fließgewässer. Daher kommen hier grundsätzlich alle geeigneten Umsetzungsinstrumente, Programme und Strategien zum Tragen, durch die auch Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung umgesetzt werden können. Eine Übersicht und Zusammenstellung der auch für Maßnahmen zum Schutz der Quappe relevanten Umsetzungs- und Planungsinstrumente findet sich im „Leitfaden Maßnahmenplanung Fließgewässer“ (NLWKN 2008). Hier sind auch Hinweise und Orientierungshilfen zu möglichen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie Umsetzungsstrategien dargestellt. 

    Soll ein repräsentatives Fließgewässer oder ein bestimmter Teilabschnitt desselben zum Schutz der Quappe der eigendynamischen Entwicklung überlassen werden, können beispielsweise umfangreiche Flächenankäufe in der Aue zur Vermeidung von Beeinträchtigungen privater Eigentums- und Nutzungsrechte notwendig werden. Besonders für die Einrichtung von ungenutzten Gewässerrandstreifen oder Gewässerkorridoren eignet sich das Instrument des Gestattungsvertrags. Des Weiteren kommt der Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Im Naturschutz stehen für Entwicklungsmaßnahmen, Flächenankäufe, Gestattungsverträge u. a. insbesondere folgende Fördermöglichkeiten bzw. Kostenerstattungen zur Verfügung: 

    - Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 3 BNatSchG 

    - „Förderrichtlinie Natur- und Landschaftsentwicklung und Qualifizierung für Naturschutz“ 

    - Niedersächsische Naturschutzprogramme (Fließgewässerprogramm, Fischotterprogramm). 

    In der Wasserwirtschaft ist eine Förderung von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung i. S. der EG-WRRL und des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms nach folgender Richtlinie möglich: 

    - „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung“. Da die Gewässerunterhaltung je nach Art und Intensität weitreichenden Einfluss auf die Fließgewässerökosysteme und damit auch auf den Erhaltungszustand der Quappe hat, kommt einer schonenden und an den Bedarf angepassten Gewässerunterhaltung eine bedeutende Rolle zu. Diese kann vor allem im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit mit den für die Gewässerunterhaltung zuständigen Verbänden und Behörden und Abstimmung mit den Anliegern und Nutzern vorangebracht werden.  Das Aufstellen bzw. Fortschreiben von Unterhaltungsrahmenplänen und Arbeitsplänen wird empfohlen.

     

     

     

     

     

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