ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

ANGELN IN NIEDERSACHSEN

DES ANGELFISCHERVERBANDES IM LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E. V.

Niedersachsen bietet mit der Nordseeküste, großen Flüssen wie Elbe, Weser und Ems,zahlreichen kleinen Flüssen und Bächen sowie Seen unterschiedlichster Größe eine Vielzahl guter Angelmöglichkeiten. Ehe man an einem dieser Gewässer den Köder auswirft, gilt es jedoch die rechtlichen Bestimmungen zu bedenken.

Dabei macht es Niedersachsen den Anglern im Vergleich zu anderen Bundesländern recht leicht. Denn um an der Küste und den Binnengewässern angeln zu können, benötigt man in der Regel keinen Fischereischein. An der Nordsee darf man praktisch ohne jeden Erlaubnisschein angeln. Binnengewässer haben dagegen einen Pächter, meistens einen Angelverein, bei dem man sich einen Erlaubnisschein ausstellen lassen
muss. Diesen bekommt man wiederum in den meisten Fällen ohne einen Fischereischein vorlegen zu müssen.

Wer Mitglied in einem Angelverein werden will, ist jedoch angehalten, die Fischereiprüfung abzulegen (§ 54, Abs. 4). Nach bestandener Prüfung kann man vom zuständigen Ordnungsamt einen Fischereischein bekommen. Mit diesem Schein, der in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellt wird, bekommt man auch die Berechtigung, in anderen Bundesländern eine Angelerlaubnis zu erwerben.

Für die Fischereiprüfung wird ein Vorbereitungskurs belegt, in dem alle wesentlichen Kenntnisse zur Fisch-, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde vermittelt. Die Fischereiprüfung wird vom Landesfischereiverband abgenommen, für die Vorbereitungskurse sind die Vereine zuständig.

Die genauen Verordnungen zur Ausübung der Fischerei in Niedersachsen, beispielsweise über Mindestmaße und Schonzeiten der verschiedenen Fischarten, findet man im Niedersächsischen Fischereigesetz. Die darin festgehaltenen Verordnungen sind bindend, sie können jedoch von einem Pächter verschärft werden. Ein Mindestmaß kann also heraufgesetzt und eine Schonzeit ausgedehnt werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Verordnungen des Gewässerpächters genau zu beachten, sie können nämlich von einem Gewässer zum nächsten variieren.

Jugendliche unter 14 Jahren können unter Aufsicht einer geeigneten Person eine Fischereierlaubnis bekommen. Die geeignete Person kann der Vater, Großvater, Bruder oder ein Freund sein. Sie muss aber eine Fischerprüfung abgelegt haben.

ANGELN IN NIEDERSACHSEN

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