FISCHERPRÜFUNG
ZUR FISCHERPRÜFUNG BEIM ANGELFISCHERVERBAND IM LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS SIND AUCH TEILNEHMER VON ONLINEKURSEN (Z.B. FISHING KING) EINGELADEN. DIE PRÜFUNGSGEBÜHR BETRÄGT 60 EURO. DIE FISCHERPRÜFUNG DES LFV WESER-EMS WIRD BUNDESWEIT ANERKANNT.
Wer in Niedersachsen den Fischfang ausüben will und nicht Fischerei-berechtigter ist, muss nach dem Nds. Fischereigesetz einen Fischerei-schein oder einen Personalausweis und einen Fischereierlaubnisschein besitzen.
Voraussetzung ist, um einen Fischereischein und den Fischerei- erlaubnisschein zu erhalten, die Ablegung einer Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverbandes.
Der Landesverband Weser- Ems führt die Fischerprüfung in gesetzlichem Auftrag durch. Er erfüllt damit die Forderung des Nds. Fischereigesetzes § 54, Abs. 3, Abschnitt 3.
Die Durchführung der Ausbildungslehrgänge wurde den örtlichen Vereinen oder Bildungseinrichtungen übertragen. Ein Ausbildungs -lehrgang zur Fischerprüfung umfasst allgemein 12 bis 15 Doppel -stunden und schließt mit einer schriftlichen (Fragebogen) und einer praktischen Prüfung ab.
Einzelheiten der Ausbildung und der Fischerprüfung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, Stand 2013 zu entnehmen.