ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

FISCHERPRÜFUNG

ZUR FISCHERPRÜFUNG BEIM ANGELFISCHERVERBAND IM LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS SIND AUCH TEILNEHMER VON ONLINEKURSEN (Z.B. FISHING KING) EINGELADEN. DIE PRÜFUNGSGEBÜHR BETRÄGT 60 EURO. DIE FISCHERPRÜFUNG DES LFV WESER-EMS WIRD BUNDESWEIT ANERKANNT.

Wer in Niedersachsen den Fischfang ausüben will und nicht Fischerei-berechtigter ist, muss nach dem Nds. Fischereigesetz einen Fischerei-schein oder einen Personalausweis und einen Fischereierlaubnisschein besitzen.

Voraussetzung ist, um einen Fischereischein und den Fischerei- erlaubnisschein zu erhalten, die Ablegung einer Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverbandes.

Der Landesverband Weser- Ems führt die Fischerprüfung in gesetzlichem Auftrag durch. Er erfüllt damit die Forderung des Nds. Fischereigesetzes § 54, Abs. 3, Abschnitt 3.

Die Durchführung der Ausbildungslehrgänge wurde den örtlichen Vereinen oder Bildungseinrichtungen übertragen. Ein Ausbildungs -lehrgang zur Fischerprüfung umfasst allgemein 12 bis 15 Doppel -stunden und schließt mit einer schriftlichen (Fragebogen) und einer praktischen Prüfung ab.

Einzelheiten der Ausbildung und der Fischerprüfung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, Stand 2013 zu entnehmen.

 

Ersatzausweis/Zweitschrift

Für die Ausstellung einer Zweitschrift des Fischerprüfungsausweises benötigen wir folgende Daten von Ihnen, die Sie uns gerne als E-Mail übersenden an info@lfv-weser-ems.de :
Name
Geburtsdatum
Geburtsort
Aktuelle Anschrift
Prüfungsjahr
Name des Vereins (ggf. Ort), über den die Prüfung abgelegt wurde.

Nach Durchsicht der Unterlagen lassen wir Ihnen eine Zahlungsaufforderung zukommen, wonach Sie uns bitte 35 Euro überweisen und ein Passbild per Post einreichen (Ausweise mit integriertem Passbild wurden erst 2001 eingeführt). Nach Eingang des Fotos und der Gebühr wird Ihnen der Ausweis auf dem Postweg übersandt. 

Fischerpruefung