ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Ostasiatische Schlammpeitzger im Ems-Hase-Gebiet

16.07.2024

Unter unsere einheimischen Europäischen Schlammpeitzger mischen sich seit einigen Jahren ihre Verwandten aus Ostasien. Die beiden Unterarten sehen sich zwar vom Körperbau recht ähnlich, können aber anhand ihrer Muster und Färbung gut voneinander unterschieden werden. So kennzeichnen unseren einheimischen Schlammpeitzger die markanten Längsstreifen, während die ostasiatischen Fische eine gleichmäßig marmorierte Färbung haben.

Mit den Ostasiatischen Schlammpeitzgern befasst sich momentan auch unsere Fischereibiologische Station Ems-Hase mit Sitz in Lathen. Marlon Braun von der Station ist in diesen Tagen unterwegs, um in den Nebengewässern von Ems und Hase beim Elektrofischen die Schlammpeitzger aus Fernost zu fangen.

Das Schlammpeitzgermonitoring erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bremen, die sich mit der invasiven Art befasst, um mehr über diesen Fisch und seine Auswirkung auf die Verhältnisse in unseren Gewässern herauszufinden.

Auf den Eindringling aus Asien hat unlängst auch das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aufmerksam gemacht. In einer Erklärung heißt es:

Der Ostasiatische Schlammpeitzger (Misgurnus anguillicaudatus), eine gebietsfremde Fischart, wurde in Niedersachsen erstmals 2005 in der Ems bei Salzbergen nachgewiesen, wobei insgesamt 35 Tiere gefangen wurden. Seitdem wurde die Art in der Ems zwischen Salzbergen und Elbergen mehrfach bei Untersuchungen erfasst. In den Jahren 2014 und 2016 erfolgten erste Nachweise im Bereich der Unteren Hase. Bei aktuellen Untersuchungen wurde der Ostasiatische Schlammpeitzger in einem östlichen Nebengewässer der Tideweser nachgewiesen. Die Herkunft der Tiere ist für alle Fundorte unbekannt.

Als beliebter Fisch für Gartenteiche und Aquarien gelangte der Ostasiatische Schlammpeitzger aus seiner ursprünglichen Heimat Ostasien nach Europa. Inwieweit eine Gefährdung des heimischen Europäischen Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) durch zum Beispiel Nahrungs- und Lebensraumkonkurrenz, Übertragung von Krankheiten und Parasiten oder genetische Verfälschung durch Hybridisierung besteht, ist unklar. Die Fischart weist jedoch ein hohes Ausbreitungspotential auf.

Das Aussetzen des Ostasiatischen Schlammpeitzgers ist grundsätzlich verboten (vergleiche Paragraf 12 Absatz 3 Binnenfischereiordnung und dazugehörige Anlage) und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die sogar mit einer Geldbuße geahndet werden kann (vergleiche Paragraf 13 Nummer 7 Binnenfischereiordnung in Verbindung mit Paragraf 62 Absatz 1 Nummer 13 Niedersächsisches Fischereigesetz).

Besatzmaßnahmen zur Wiedereinbürgerung des Europäischen Schlammpeitzgers, einer Fischart des Anhangs II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen), sollten deshalb immer mit dem Fischereikundlichen Dienst abgestimmt werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Herkunft des Besatzmaterials zu legen.

 

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