ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern

10.12.2024

Das Landesfischereigesetz für Mecklenburg-Vorpommern enthält eine wichtige Änderung zur Fischereiabgabe. Ab 2025 soll auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern die Fischereiabgabe in M-V entrichten. Die Gesetzesänderung erfordert noch eine Änderung der Fischereischeinverordnung des Landes M-V.
Bis dahin gilt, dass gültige Fischereischeine aus einem anderen Bundesland oder Staat mit Nachweis der dort entrichteten Fischereiabgabe weiterhin für die Fischereiausübung in M-V anerkannt werden.
Angler aus den Bundesländern Sachsen, Niedersachsen und Bremen entrichten in ihrem Heimatland jedoch keine Fischereiabgabe; sie müssen deshalb ab 01.01.2025 eine Abgabe in M-V entrichten, wenn sie in Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns angeln wollen.
Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro. Sie wird von den örtlichen Ordnungsbehörden als Klebemarke ausgegeben oder kann auch online erworben werden (https://erlaubnis.angeln-mv.de/). Beim Erwerb einer Klebemarke ist diese auf einem personalisierten Dokument (Fischereischein, Angelerlaubnis, Nachweiskarte mit Personaldaten des Inhabers etc.) einzukleben.

zurück