Radiobericht über Arbeit der Fischereibiologischen Station
18.09.2025
Die Mitarbeiter der Fischereibiologischen Station Ems-Hasen haben am 17. September einen Radiobericht zusammen mit dem NDR über den Ostasiatischen Schlammpeitzger gemacht. Die Art verbreitet sich seit einigen Jahren in den Gebieten des einheimischen Europäischen Schlammpeitzgers.
Für den Beitrag begleitete eine NDR-Mitarbeiterin das Elektrofischen im Rullgraben nördlich von Dalum. In dem Bericht wird die Invasion des Ostasiatischen Schlammpeitzgers behandelt und was dies für Probleme mit sich bringen kann.
Der Beitrag wird heute oder in den nächsten Tagen erscheinen. Er wird in einer der 15 Uhr-Sendung auf NDR 1 Osnabrück laufen.
Nachdem der Beitrag im Radio gelaufen ist, kann man ihn weiterhin über diese Webseite nachhören:
https://www.ndr.de/ndr1niedersachsen/wir-in-niedersachsen-aus-dem-studio-osnabrueck,podcast4654.html
Auf den Eindringling aus Asien hat auch das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aufmerksam gemacht. In einer Erklärung heißt es:
Der Ostasiatische Schlammpeitzger (Misgurnus anguillicaudatus), eine gebietsfremde Fischart, wurde in Niedersachsen erstmals 2005 in der Ems bei Salzbergen nachgewiesen, wobei insgesamt 35 Tiere gefangen wurden. Seitdem wurde die Art in der Ems zwischen Salzbergen und Elbergen mehrfach bei Untersuchungen erfasst. In den Jahren 2014 und 2016 erfolgten erste Nachweise im Bereich der Unteren Hase. Bei aktuellen Untersuchungen wurde der Ostasiatische Schlammpeitzger in einem östlichen Nebengewässer der Tideweser nachgewiesen. Die Herkunft der Tiere ist für alle Fundorte unbekannt.
Als beliebter Fisch für Gartenteiche und Aquarien gelangte der Ostasiatische Schlammpeitzger aus seiner ursprünglichen Heimat Ostasien nach Europa. Inwieweit eine Gefährdung des heimischen Europäischen Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) durch zum Beispiel Nahrungs- und Lebensraumkonkurrenz, Übertragung von Krankheiten und Parasiten oder genetische Verfälschung durch Hybridisierung besteht, ist unklar. Die Fischart weist jedoch ein hohes Ausbreitungspotential auf.
Das Aussetzen des Ostasiatischen Schlammpeitzgers ist grundsätzlich verboten (vergleiche Paragraf 12 Absatz 3 Binnenfischereiordnung und dazugehörige Anlage) und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die sogar mit einer Geldbuße geahndet werden kann (vergleiche Paragraf 13 Nummer 7 Binnenfischereiordnung in Verbindung mit Paragraf 62 Absatz 1 Nummer 13 Niedersächsisches Fischereigesetz).
Besatzmaßnahmen zur Wiedereinbürgerung des Europäischen Schlammpeitzgers, einer Fischart des Anhangs II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen), sollten deshalb immer mit dem Fischereikundlichen Dienst abgestimmt werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Herkunft des Besatzmaterials zu legen.
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