ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Meldepflicht für Meeresfänge ab 10. Januar 2026

04.12.2025

Meeresangler in der EU müssen ab 10. Januar 2026 Fänge bestimmter Fischarten mittels der neuen EU-App RecFishing Fisher’s App an die Europäische Kommission melden. In Deutschland betrifft die neue Regelung die Fänge von Aalen und Wolfsbarschen in der Nordsee und Aalen, Dorschen und Lachsen in der Ostsee.

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) erklärt dazu, dass der politische Prozess für diese Änderungen bereits 2018 ins Rollen kam und von Anfang an durch den DAFV eng begleitet wurde. Im ersten Umsetzungsbericht zur seit 2009 geltenden EU-Fischereikontrollverordnung wurden im Jahr 2017 gravierende Schwächen identifiziert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden zwischen Kommission und Parlament in Brüssel, Änderungen verhandelt. Diese mündeten am 30. Mai 2023 in einem Kompromiss, welcher auch die verpflichtende, elektronische Meldung von Anglerfängen vorsieht. 

In einer Meldung des DAFV heißt es weiter: Die EU-Mitgliedsstaaten hatten die Wahl auf eine Lösung der EU zu setzen oder die Daten selbst zu erheben und bei der EU elektronisch anzuliefern. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (damals BMEL, jetzt BMLEH) und der DAFV haben sich im Vorfeld gegen ausufernde Berichtspflichten für die Freizeitfischerei ausgesprochen. Aus Sicht des DAFV gab es aber keinen vernünftigen Grund, sich sinnvollen Erhebungen grundsätzlich zu verweigern. Regulierungen für Angler beruhen vielfach auf Stichproben, welche über Modelle hochgerechnet werden. Im ungünstigsten Fall werden dann fischereiliche Managemententscheidungen auf Grundlage von Über- oder Unterschätzung getroffen. Hier bestand aus Sicht des DAFV eine einmalige Chance, durch die Erhebung guter, belastbarer Daten neue Grundlagen für ein verbessertes und nachhaltiges Fischereimanagement zu gewährleisten.

Entgegen den potenziellen Vorteilen einer nationalen Datenerhebung hat sich das Bundesministerium für die EU-Lösung entschieden. Damit ist die Benutzung der EU-App für alle Meeresangler ab dem 10. Januar 2026 verpflichtend. 
Nach Auskunft der Dienststellen der Europäischen Kommission soll die App rechtzeitig zum 10.01.2026 zum Download bereitstehen. Wenn die App zum Download bereitsteht, wird der DAFV darüber informieren. 

Der Fang folgender Fischarten muss verpflichtend gemeldet werden. Da auch Rückwürfe gemeldet werden müssen, beinhaltet diese Liste auch Arten, für die aktuell ein Fangverbot besteht. 

Nordsee: Europäischer Aal, Wolfsbarsch

Ostsee: Europäischer Aal, Atlantischer Lachs, Dorsch

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