ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

DAFV bezieht Stellung zum Fanglimit

07.12.2016

Nach langen Diskussionen haben sich die EU-Fischereiminister auf Fangquoten für die Ostsee geeinigt. Der Kompromiss für das kommende Jahr sieht unter anderem eine deutliche Absenkung der Dorsch-Quoten für Berufsfischer vor. Erstmals wurden die Angler einbezogen und ihnen ein Tagesfanglimit auferlegt.

Demnach dürfen Angler im kommenden Jahr auf der westlichen Ostsee fünf Dorsche am Tag und in der Laichzeit im Februar und März höchstens drei Dorsche pro Angler und Tag entnommen werden. Berufsfischer dürfen im Februar und März in der westlichen Ostsee acht Wochen lang keinen Dorsch fangen - zwei Wochen mehr als bislang.

Der DAFV hatte sich schon lange vor der Entschließung des Ministerrats positioniert und sich gegen eine Tagesfangbeschränkung ausgesprochen. Diese ist nur schwer kontrollierbar und schädigt den Tourismus an der Küste. Das Fangen von Laichdorschen verlangsamt den Wiederaufbau des Dorschbestandes und steht der Zielsetzung der gesamten Regulierung entgegen. Ohne das Laichen der Dorsche ist ein Wiederaufbau des Bestandes nicht möglich. Der DAFV hatte den völligen Verzicht auf das Angeln von Dorschen in der Laichzeit in den Laichgebieten angeboten. Der DAFV erklärt, es sei ein Armutszeugnis, dass im Poker um den Dorsch die Vernunft gegenüber durchsichtigen wirtschaftlichen Interessen zurückstehen müsse.

Der DAFV erkennt an, dass auch die Angler ihren Beitrag zum Wiederaufbau des Dorschbestandes leisten müssen. Daher hat er ein 6-wöchiges Fangverbot während der Laichzeit im Februar und März sowie eine Erhöhung des Mindestmaßes auf 45 Zentimeter angeboten. Außerdem fordert der Bundesverband eine intensivere wissenschaftliche Datenerhebung zum Dorsch, auch in den Nachbarstaaten im Ostseeraum. Bisher wurden lediglich Daten zur Bestandssituation des Dorsches in der Ostsee vom Thünen-Institut in Rostock erhoben.

Das Problem um den westlichen Dorschbestand sei nicht zu übersehen und die Anglerschaft in Deutschland sei bereit, an Maßnahmen zum Wiederaufbau des Bestandes mitzuwirken, erklärt der DAFV. Allerdings seien die jetzt vom EU-Ministerrat getroffenen Entscheidungen weit von der umsetzbaren Praxis entfernt und werden vom DAFV aufs äußerste in Frage gestellt.

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