ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Elektrobefischungen der Fischereibiologischen Station Ems-Hase 2025

19.12.2025

Die Fischereibiologische Station Ems-Hase in der Trägerschaft des Angelfischerverbandes Weser-Ems ist seit dem Jahr 2023 für die Betreuung von (semi-)aquatischen Lebensräumen in den FFH-Gebieten 013 Ems und FFH 45 Untere Haseniederung zuständig. Zur Arbeit der Station gehört die Untersuchung der Bestände sämtlicher, teilweise komplett unerforschter, Klein- und Nebengewässer der Ems und Hase - von kleinen Gräben über Tieflandbäche bis hin zu Auengewässern.

Im Jahr 2025 haben die Mitarbeiter der Station bei Elektrobefischungen 38 verschiedene Fisch-, Rundmaul- und Krebsarten nachgewiesen, davon sind acht gebietsfremde Arten.  Insgesamt wurde eine Strecke von 23,134 Kilometern mit dem Elektrofischereigerät kartiert, die sich auf 53 Gewässer verteilte. Dabei wurde eine Gesamtzahl von 13.408 Individuen nachgewiesen.

Die mit Abstand häufigste Fischart war der Gründling (Gobio gobio), eine typische Art für sandgeprägten Tieflandgewässer, der mit 2745 Individuen gezählt wurde (~20% der Gesamtzahl). Junge Gründlinge bevorzugen sandige Böden, die reich an organischem Material sind. Der Großteil der Bäche und Gräben in der Betreuungskulisse weist diese Voraussetzungen auf. Weiterhin war das Rotauge (Rutilus rutilus) mit 1402 Individuen der zweithäufigste Fisch. Rotaugen sind als Generalisten (Arten mit einer breiten Spannbreite an tolerierten Umweltbedingungen) in sehr vielen verschiedenen Gewässern verbreitet. Sie sind jedoch, wie Gründlinge auch, auch eine Leitart für Gewässer des Tieflands. Der Dreistachlige Stichling (Gasterosteus aculeatus) war mit 1399 Individuen die dritthäufigste Art. Im Süßwasser sind diese ebenfalls nicht auf bestimmte Habitate angewiesen, sondern kommen mit einer Vielzahl verschiedener Lebensräume aus.

Für das Arbeitsgebiet spielen FFH-Arten eine übergeordnete Rolle, also „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. FFH-Arten, die für die Region relevant sind, sind Rapfen (Leuciscus aspius), Steinbeißer (Cobitis taenia), Groppe (Cottus gobio), Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Bachneunauge (Lampetra planeri), Europäischer Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Meerneunauge (Petromyzon marinus), Bitterling (Rhodeus amarus) sowie Atlantischer Lachs (Salmo salar). Einige der oben aufgeführten Arten konnten bereits nachweisen werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Priorisierung von Arten im Zusammenhang des Naturschutzes ist die Rote Liste. Dabei handelt es sich um Verzeichnisse, in denen der Gefährdungsstatus und die Bestandstrends von Arten datenbasiert dargestellt werden. Neben einer bundesweiten Einstufung existieren auch Gefährdungseinschätzungen der Bundesländer, die regionale Unterschiede aufzeigen. Wir beziehen uns in unserem Text auf die Rote Liste Niedersachsens.
In den diesjährigen Befischungen konnten viele FFH-Arten in unseren Gewässern identifizieren werden. Hervorzuheben sind dabei die zahlenmäßig hohen Vorkommen des Bitterlings und des Steinbeißers.     
Der Bitterling ist eine Fischart, die eine besondere Fortpflanzungsbiologie aufweist: Eiablage, -entwicklung und -schlupf finden in bestimmten Muscheln statt (größtenteils Fluss- und Teichmuscheln). Falls Gewässersohlen zu intensiv unterhalten werden, kann es passieren, dass Muschelpopulationen sinken oder gar verschwinden, was sich negativ auf die Bitterlingsbestände auswirken kann. In knapp 22 Prozent der kartierten Gewässer konnten Bitterlinge nachgewiesen werden. Durch das Anstreben einer extensiveren Gewässerunterhaltung sehen wir gute Chancen für ein Wachstum der Bitterlingsbestände in der Betreuungskulisse.

Weiterhin wurden in mehr als der Hälfte der kartierten Gewässer Steinbeißer (Cobitis taenia) nachgewiesen. Eine wichtige Voraussetzung für das Vorkommen dieser Art sind sogenannte Pioniersande; sandige Böden, die sich durch Strömungsdynamik regelmäßig umlagern und daher frei von Bewuchs oder Schlamm bleiben. Das Emsland bietet der Fischart mit seinen zahlreichen Gräben mit schwankenden Abflussregimen (und damit hoher Strömungsdynamik) optimale Bedingungen. Gegenüber Wärme und organischen Wasserbelastungen sind Steinbeißer unempfindlich, bei Sauerstoffmangel kann zudem Luftatmung betrieben werden. Dabei wird an der Wasseroberfläche Luft geschluckt und der Sauerstoff über den Verdauungstrakt aufgenommen. Der Steinbeißer steht in der Roten Liste Niedersachsens zwar „nur“ auf der Vorwarnliste, er ist aber eine FFH-Art und eine wichtige Charakterart für die sandigen Fließgewässer des Emslandes.

Unsere persönlichen Highlights im Jahr 2025 waren der Erstnachweis der Karausche (Carassius carassius) in einem Graben nördlich von Haren sowie das Vorkommen von Quappen (Lota lota) im Mersbach.

Beide Arten haben die Gemeinsamkeit, laut eigenen Erfahrungen, Erfahrungen von Anglern aus der Region und der Roten Liste Niedersachsen, stark abnehmende Bestände zu haben. Während die Quappe in der Liste als „Gefährdet“ kategorisiert ist, gilt die Karausche sogar als „vom Aussterben bedroht“ in Niedersachsen.

Im Hinblick auf invasive Fischarten ist besonders der Ostasiatische Schlammpeitzger (Misgurnus anguillicaudates) zu erwähnen, der mit ihrer letzten Aktualisierung im Juli 2025 auch auf die Unionsliste der invasiven Arten aufgenommen wurde. Im Emsgebiet wurde die Fischart erstmalig 2005 in der Ems bei Salzbergen nachgewiesen. Auch in unserer Betreuungskulisse kommt der Ostasiatische Schlammpeitzger in der Mehrzahl (~65%) der befischten Gewässer vor (Abbildung 6). Für den heimischen Europäischen Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), aber auch andere Schmerlenartige, wie Steinbeißer und Bachschmerle, stellt der Ostasiatische Schlammpeitzger eine potenzielle Gefahr dar – z.B. durch Konkurrenz um Nahrung oder Lebensraum. Unsere Station wird auch in Zukunft die Entwicklung der Bestände dieser invasiven Art weiter beobachten.

Zusammenfassend kann man anhand der aufgenommenen Daten urteilen, dass die emsländischen Kleingewässer ein wichtiger Lebensraum für viele geschützte Fisch- und Rundmaularten sein können. Die geschützten Arten wurden in kleinen Bächen, Auengewässern, größeren Gräben, aber auch Gräben, die nicht mehr als ein Rinnsal waren (20cm breit, 10cm tief) aufgefunden. Dementsprechend sollten die Gewässertypen „Kleinst- und Kleingewässer“ nicht unterschätzt werden und nicht nur z.B. als „Entwässerungskanal“ angesehen werden, sondern auch als Lebensraum.

Die Ausbreitung der invasiven Arten in unserem Gebiet ist kritisch zu sehen. Da sich die o.g. Arten bereits an die jeweiligen lokalen Habitate angepasst haben, erscheint eine umfängliche Reduzierung bzw. gar eine Beseitigung der Population mehr als fraglich. Vielmehr liegt ein nachhaltiger Lösungsansatz in der Wiederherstellung naturnaher Gewässer und Auen mit einer natürlichen Fließgewässerdynamik. Unter diesen Voraussetzungen steigt die Resilienz der örtlichen Systeme und die heimischen Arten werden gefördert.

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