ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

FANGBEGRENZUNG AUF 5 DORSCHE FÜR OSTSEE 2020 FESTGELEGT

15.10.2019

Der Rat der EU-Fischereiminister hat am 14. Oktober 2019 in Luxemburg neue Fangquoten für die Ostsee in 2020 beschlossen. Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen waren Kürzungen beim Hering in der westlichen Ostsee um 65 Prozent und beim westlichen Dorsch um 60 Prozent erforderlich. Die Beschlüsse sehen auch vor, dass die Tageshöchstfangmenge für die Freizeitfischerei auf 5 Dorsche pro Tag und Angler beträgt.

Dazu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens: „Mit der Einigung haben wir eine Balance zwischen der Wiederherstellung unserer Fischbestände und der Abfederung der gravierenden Auswirkungen auf unsere Fischer gefunden. Immerhin konnten wir erreichen, dass die Kürzungen bei den Herings- und den Dorsch-Quoten in der westlichen Ostsee gegenüber dem Kommissionsvorschlag nicht ganz so stark ausfallen. Denn die Ursachen für die schwierige Bestandssituation sind vielfältig. Dazu gehören insbesondere auch Klimawandel, Eutrophierung, Meeresmüll und industrielle Verschmutzungen. Deshalb haben wir die Kommission auch aufgefordert, einen umfassenden Aktionsplan zu erstellen, der die unterschiedlichen Gründe für den schlechten Zustand berücksichtigt und einen besonderen Fokus auf die Belange der kleinen Küstenfischerei legt. Wir begrüßen insbesondere auch, dass die Kommission sich offen zeigt für die Möglichkeit der Förderung einer vorübergehenden und dauerhaften Stilllegung von Fischereifahrzeugen. Damit kann eine erforderliche Anpassung der Flotte an die neue Bestandssituation begleitet werden.“

Hintergrund Grundlage der Vorschläge für die Fangmöglichkeiten 2020 sind die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zur Erreichung einer nachhaltigen Fischerei, die wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und der Ostsee-Mehrjahresplan von 2016.

Neben den Kürzungen beim westlichen Hering (-65 Prozent) und westlichen Dorsch (60 Prozent) sehen die Beschlüsse vor:

  • Die Tageshöchstfangmenge für die Freizeitfischerei beträgt 5 Dorsche pro Tag und Angler; während der Schließungszeit im Februar und März 2 Dorsche.
  • Der östliche Dorschbestand, der in einem kritischen Zustand ist, darf weiterhin nicht gezielt befischt werden. Lediglich eine geringe Beifangquote von 2000 Tonnen und Ausnahmen für die kleine Küstenfischerei unter 12 Meter Länge sind vorgesehen.
  • Strenge Schutzmaßnahmen (keine gezielte Fischerei bis auf Ausnahmen für die kleine Küstenfischerei) wurden auch für den Dorsch im Untergebiet 24 beschlossen, wo eine Schließungszeit für Juni und Juli vereinbart wurde.

 

Presseerklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

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