Wichtige Hinweise zum Krebsmonitoring in Niedersachsen
04.03.2025
Monitoring des Vorkommens der Krebspest in niedersächsischen Gewässern
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) führt eine Untersuchung zum Vorkommen der Krebspest (Aphanomyces astaci) durch und bittet dafür um Unterstützung. Wir hatten darüber bereits am 12. Dezember 2024 berichtet.
Nun gibt das LAVES noch folgende Hinweise:
Tote Krebse können gekühlt/gefroren eingesendet werden;
- Schwimmbeine und Cuticula-Proben können in Isopropanol, ungekühlt in doppelter Umverpackung (auslaufsicher) per Post eingesendet werden;
- Je Gewässer max. 6 Tiere einer Art; ➔ Diese jeweils einzeln verpacken und beschriften;
- Die Tiere dürfen nicht gekocht sein, da dies die Probenqualität und Nachweiswahrscheinlichkeit stark einschränkt;
- Bitte halten Sie sich an die tierschutzrechtlichen Vorgaben, bzw. an tierschutzfachliche Grundsätze zur Betäubung vor der Probenahme;
falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist es möglich auch lebende Krebse einzusenden, diese werden dann mit dem hier vorhandenen Elektrobetäubungsgerät betäubt;
- Nach Rücksprache können im Einzelfall Sammelproben oder lebende Krebse ggf. auch abgeholt werden.
Weitere Interessenten, die bislang noch nicht in Kontakt mit uns getreten sind, können sich für nähere Auskünfte und Absprachen zum Projekt gerne noch melden. Informationen zum Projekt finden Sie auch auf der Homepage des LAVES unter nachfolgendem Link:
Krebspest-Monitoring Niedersachsen 2025 | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit <https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/gesundheit_von_fischen_krebstieren_und_weichtieren/seuchenbekampfung_bei_fischen_krebstieren_und_weichtieren/krebspest-monitoring-niedersachsen-2025-238591.html> .
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