Mitgliederversammlungen sind online möglich
Vorstands-, Gewässerwarte- und sonstige Sitzungen lassen sich durchführen, wenn der genannte Personenkreis über die technischen Voraussetzungen, wie z.B. Smartphone, Tablet, Laptop oder Computer verfügt, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, um z.B. über Zoom, Skype oder Microsoft Teams. Diese Tools lassen sich über CHIP für die Videokonferenzen kostenlos herunterladen.
Die wichtigsten Bestimmungen für Vereine, zusammengefasst vom DAFV, finden sich HIER
zurück