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Förderung der Fließgewässerentwicklung

09.08.2022

Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mitteilt, unterstützt das Land Niedersachsen weiterhin das freiwillige Engagement, Vorhaben der Fließgewässerentwicklung (FGE) umzusetzen. Ergänzend zu den ELER-kofinanzierten Vorhaben wird das Land auch in 2023 FGE-Vorhaben mit reinen Landesmitteln in größerem Umfang fördern. Weiterhin werden die ehemals “Kleinen Vorhaben“ und die regulären FGE-Vorhaben in einem Bauprogramm zusammengefasst.

Für neue Projekte zur Umsetzung in 2023 und Folgejahren können, im Rahmen eines Vorverfahrens, bis zum 16. Oktober 2022 Maßnahmenblätter beim NLWKN
- Aufgabenbereich 2.2 D, Bauprogramme, Entwurfsprüfung - am für Sie zuständigen Standort des NLWKN (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Verden) eingereicht werden.

Die Auswahl der Fördervorhaben sowie die Aufnahme in das FGE-Bauprogramm 2023 erfolgt wie in Vorjahren bei gegebener Förderreife nach fachlichen Kriterien.

Nach Aufnahme Ihres Vorhabens in das FGE-Bauprogramm 2023 erhalten Sie im Frühjahr 2023 Informationen zur regulären Förderantragstellung über den zuständigen regionalen Ansprechpartner des NLWKN, Aufgabenbereich 2.2 D sowie über die Webseite des NLWKN. 

Für neu zu beantragende Vorhaben wird, die sich derzeit noch in der Aufstellung befindende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Gewässerschutzes und der Gewässerentwicklung (RL Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer – NEOG), angewendet.

Wesentliche Änderungen, die für die FGE-Antragsphase 2023 wichtig sind, werden nach Veröffentlichung der neuen Richtlinie auf der Webseite des NLWKN (s.u.) bekannt gemacht. 

Für das Vorverfahren (Einreichung der Maßnahmenblätter) dient die aktuelle RL FGE vom 17.05.2016 als Orientierung.

Förderfähig sind auch weiterhin Vorhaben, die dem Fördergegenstand nach Nr. 2 der aktuellen RL FGE entsprechen sowie die Zielerreichung der EG-WRRL unter lokalen bzw. regionalen Gesichtspunkten unterstützen. Auch die Förderung reiner Planungs-/Grund-erwerbsvorhaben ist möglich.
Antragsberechtigt sind voraussichtlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen sowie Personengesellschaften. 

Die Zuwendung wird voraussichtlich als Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt. 

Der Vordruck des Maßnahmenblattes sowie weitere Informationen (u.a. RL FGE, Merkblätter, einzuhaltende Nebenbestimmungen) finden Sie auf der Webseite des NLWKN.

Link zur Homepage des NLWKN: HIER

 

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