ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Besprechung zur Novellierung des Niedersächsischen Fischereigesetzes

24.06.2025

Das Niedersächsische Fischereigesetz steht vor einer Novellierung. Zu einem ersten informellen Gespräch zum Thema hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mitte Juni nach Hannover eingeladen. Vom Angelfischerverband Weser-Ems nahmen der Präsident, Heinz Gräßner, sowie sein Stellvertreter, Bodo Zaudtke, an der Gesprächsrunde teil.
Den Hintergrund zu der geplanten Novellierung bilden europarechtliche Vorgaben im Bereich Fischerei, Aquakultur und Fischartenschutz. Hier besteht grundsätzlicher und dringender Anpassungsbedarf, ließ das Ministerium verlauten.
Bei dem Treffen wurden verschiedene Themen der Küsten- und Binnenfischerei wie auch der Muschelfischerei besprochen. Unter anderem ging es auch um die Küstenangelei, die in Niedersachsen möglich ist, ohne eine Prüfung absolviert zu haben. Das führt zum Teil dazu, dass Angler, die keinem Verein angehören und keine Fischerprüfung abgelegt haben, sich nicht gebührend verhalten und damit die Anglerschaft insgesamt in Misskredit bringen können.  

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