Novellierung der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung verzögert sich
27.11.2023
In diesem Jahr wurde die Novellierung der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung erwartet. Bereits im Februar dieses Jahres berichtetet der Niedersächsischer Landkreistag:
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Entwurf der novellierten Niedersächsischen Binnenfischereiordnung (NBiFischO) nebst Begründung zur Stellungnahme übersandt.
Nun teilte das Ministerium mit einem Schreiben vom 24. November mit:
Im Verfahren zur Novellierung der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung (NBiFischO) sind die Landesfischereiverbände im Rahmen der formell nach § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) vorgesehenen Verbandsbeteiligung um Stellungnahme gebeten worden. Zu berücksichtigende Einwendungen sind in den Entwurf der Verordnung eingeflossen. Gemäß § 40 der GGO ist eine Verordnung eines Ministeriums nach der Verbandsbeteiligung einer Normprüfung zu unterziehen. Die seitens der Arbeitsgruppe Normprüfung der Niedersächsischen Staatskanzlei durchgeführte Prüfung ergab nunmehr, dass vor Abschluss der Novellierung zwingende Änderungen am Nds. FischG zur Schaffung weiterer Voraussetzungen erforderlich sind. Derzeit finden Abstimmungen mit der Niedersächsischen Staatskanzlei über das Verfahren statt. Ausfertigung und Verkündung der novellierten Binnenfischereiordnung verzögern sich entsprechend. Über den weiteren Fortgang werden die Verbände informiert.
Nach Mitteilung des Ministeriums wird mit der Überarbeitung das Ziel verfolgt, die seit rund 33 Jahren inhaltlich nicht mehr geänderte Verordnung an die Entwicklung der Fischbestände, die geänderte Rahmengesetzgebung der Europäischen Union sowie an das geänderte deutsche Naturschutzrecht anzupassen. Weiterhin sollen aus tierschutzfachlichen Erwägungen bestimmte Fangmethoden verboten werden.
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