ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Wasserrahmenrichtlinie wird vorerst nicht angefasst!

07.01.2020

Die Kampagne #Protectwater hat Wirkung gezeigt. Es war eine der größten Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Geschichte der Europäischen Union. Ca. 380.000 europäische Bürgerinnen und Bürger haben die EU-Kommission aufgefordert, die strengen europäischen Wassergesetze zu verteidigen. Über 100 gemeinnützige Organisationen hatten im letzten Jahr mit der Kampagne Bürger aus ganz Europa aufgerufen, sich für die Aufrechterhaltung der starken europäischen Gesetze zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gewässer einzusetzen.

Jeder Angler in Deutschland hatte die Möglichkeit, mit wenigen Klicks die Initiative zu unterstützen. Der DAFV hatte sich in Zusammenarbeit mit namhaften Anglern maßgeblich in die Kampagne eingebracht und gemeinsam über 11.000 Stimmen für den Erhalt der WRRL und damit mit Abstand die meisten Stimmen von Anglern in Europa mobilisiert.

Details zu der Kampagne #Protectwater finden Sie auf der Webseite des DAFV unter https://www.dafv.de/projekte/protectwater.html.

Zudem hatten sich etwa 5500 Wissenschaftler für die vorgegebene Umsetzung der WRRL ausgesprochen und an die Europäische Kommission appelliert, die WRRL in jetziger Form beizubehalten.

Nach 20 Jahren hat die EU-Kommission die Wasserrahmenrichtlinie nun einem Fitness-Check unterzogen.

Vorstellung der Ergebnisse zum Fitness Check der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch die EU-Kommission am 12. Dezember 2019. Eine Zusammenfassung gibt es unter:

https://ec.europa.eu/environment/water/fitness_check_of_the_eu_water_legislation/documents/SWD_2019_440_F1_SWD_FITNESS_CHECK_EXECUTIVE_SUMMARY_DE_V4_P1_1058675.pdf

 

Ein Zitat: „Die nächste Runde von Maßnahmenprogrammen wird maßgeblich sein, um den erforderlichen Fortschritt zur Erreichung der Umweltziele bis 2027 sicherzustellen. Da derzeit für mehr als die Hälfte der europäischen Wasserkörper eine Ausnahmeregelung gilt, sind die Herausforderungen für die Mitgliedstaaten erheblich. Nach 2027 wird es weniger Ausnahmemöglichkeiten geben, da Verlängerungen nach Artikel 4 Absatz 4 (Fristverlängerungen) nur in Fällen genehmigt werden können, in denen zwar alle Maßnahmen ergriffen wurden, die Ziele sich aufgrund der natürlichen Gegebenheiten jedoch nicht bis 2027 erreichen lassen“.

 

Mit dem bisherigen Engagement der Länder beim Umsetzungsprozess der Richtlinie, muss nach 2027 mit massiven Sanktionen gerechnet werden.

 

Im März 2020 findet der EU-Ministerrat unter kroatischer Präsidentschaft statt. Dort könnten die Mitgliedstaaten erneut für eine Öffnung der WRRL plädieren. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die WRRL erst beim darauffolgenden Rat im Juni behandelt wird.

zurück