ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Hege und Pflege der Gewässer durch Angler weiter ohne deutschlandweite Rechtssicherheit

25.06.2021

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2021 den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler" mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD endgültig abgelehnt. Der Antrag hatte das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.

„Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben.“, so Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP.

Hocker weiter: „Seit den Beratungen unseres Antrags in den Ausschüssen des Bundestages hatten Union, SPD und Grüne nun genug Zeit, ihre ablehnende Haltung zu überdenken, indem sie sich von all diesen Leistungen der Angler draußen in der Natur überzeugen. Diese Zeit ist jedoch offenbar ungenutzt verstrichen. Denn auch Alternativvorschläge aus diesen Fraktionen gab es nicht. Eine Zustimmung zum FDP-Antrag wäre deshalb die richtige Entscheidung gewesen. Denn die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte allen Fraktionen im Deutschen Bundestag ein Anliegen sein.".

„Wir Angler sind über Vereine und Verbände nicht nur zur fischereilichen Nutzung von Gewässern berechtigt, vielmehr sind wir als Eigentümer und Pächter von Fischereirechten auch verpflichtet diese Gewässer und Fischbestände in entsprechender Form zu hegen und zu pflegen.“, so Alexander Seggelke Geschäftsführer des DAFV.

Diese Hege- und Pflegemaßnahmen geschehen deutschlandweit unter dem Einsatz von Millionen Arbeitsstunden, welche von Jahr zu Jahr von Anglerinnen und Anglern im Ehrenamt geleistet werden. Angefangen von Säuberungsaktionen in und um die Gewässer, Renaturierungsmaßnahmen, Schaffung von Brutplätzen für Fische bis hin zu Besatzmaßnahmen, finden sich viele Möglichkeiten, die Gewässer und ihre Bewohner nachhaltig zu hegen und zu pflegen. Unter dem Motto Gewässer-Verbesserer: „Kümmern statt jammern!“ hat der DAFV im Januar 2020 dazu aufgerufen, öffentlich zu zeigen, was Angler gemeinsam für unsere Flüsse und Seen leisten!

„Die Hege und Pflege der Gewässer wurde in Deutschland in weiten Teilen privatisiert und obliegt den Angelvereinen. Das ist weltweit einmalig und für viele Länder ein Vorbild. Gäbe es das nicht, müsste Deutschland wohl erhebliche Mengen an Steuergeldern dafür aufbringen. Die geschätzten 9000 Angelvereine in Deutschland erfüllen diese Pflicht auch gerne und mit viel Herzblut. Aber ohne Zufahrt zum Gewässer sind viele Maßnahmen gar nicht durchführbar. Wir benötigen Arbeitsgeräte vor Ort und können Fischbesatz nicht zu Fuß durchführen. So ist es nicht einsehbar, warum sich Union, SPD und Grüne verschlossen haben, eine längst überfällige deutschlandweite Regelung zu unterstützen. In einigen Bundesländern gibt es zwar Ausnahmegenehmigungen oder stillschweigende Duldungen, aber eine verbindliche Rechtssicherheit fehlt nach wie vor. Um unserer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, müssen wir uns immer wieder in rechtliche Graubereiche begeben. Wenn man das Ehrenamt in Deutschland nach eigenem Bekunden wertschätzt, sollten Union, SPD und Grüne diesem Bekunden auch Taten folgen lassen.“, so Seggelke.

 

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