ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Weniger Förderung für Wasserkraft

20.04.2022

Der Deutsche Angelfischer-Verband e. V. reichte seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (EEG 2023) ein. Die Wasserkraft als erneuerbare Energie wird in Deutschland als ein Baustein der Energiewende angesehen, obwohl sie in Wirklichkeit dieses Prädikat bei einem Anteil von nur 3 Prozent nicht verdient. Dabei werden die negativen Umweltfolgen, die in kommenden Vertragsverletzungsverfahren und bei Durchsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie aufgerechnet werden, nicht hinreichend thematisiert.     
Nur eine Handvoll der über 8000 Wasserkraftanlagen verfügt über funktionierende Fischaufstiegsanlagen oder einen technisch machbaren Fischschutz beim Fischabstieg. Die negativen Auswirkungen auf die Fische und die Fließgewässerökosysteme werden vonseiten der Politik meist ignoriert. Diese Sichtweise ist in Zeiten einer dramatischen Klimakrise, wesentlich besserer umweltfreundlicherer Optionen und einem galoppierenden Verlust von Biodiversität nicht mehr zeitgemäß.
Der DAFV begrüßt die Gesetzesinitiative zur Stärkung von erneuerbaren Energien.
Der Änderung im § 40 EEG entnehmen wir, dass Betreiber nur noch Anspruch auf Fortführung der EEG-Vergütung haben, wenn sie nachweislich die Verstöße,
geheilt haben und die Anforderungen des WHG §§ 33 (Mindestwasser), 34 (Durchgängigkeit) 35 (Wasserkraftnutzung) erfüllen. Ein großer, längst überfälliger Schritt. Allerdings stellt sich uns die Frage, was passiert, wenn auf das EEG verzichtet wird. Gesetzlich vorgeschriebene Anordnungen sind bisher bekanntlich selten.
Darum lautet unsere zentrale Forderung: Schluss mit der Förderung von Wasserkraft!
Im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien wird die kleine Wasserkraft nicht als mehr als Energiequelle mit überragendem öffentlichen Interesse bewertet. In der Bundespressekonferenz betonte Robert Habeck, dass die Probleme für den Umwelt- und Naturschutz bei kleinen Gewässern in einem starken Missverhältnis zur geringen Stromproduktion stehen.
Am 06.04.2022 hat Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck das bisher größte Gesetzespaket zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgestellt und schafft somit klare Fakten für die Energiewende. Mit dem Gesetzesentwurf sollen die erneuerbaren Energien einen deutlichen höheren Stellenwert bekommen, indem die Nutzung dieser Energien im überragenden öffentlichen Interesse stehen und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit sollen primär bürokratische Hindernisse abgebaut werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
Die Novellierung des EEG zur Energiewende sieht vor, kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 500 kW aus ökologischen Gründen zukünftig nicht mehr zu fördern. Im Interesse eines einheitlichen Ansatzes von Klima-, Umwelt und Naturschutzzielen soll hierbei der naturverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien sichergestellt werden.
Laut dem Umweltbundesamt sind in Deutschland ca. 8.300 Wasserkraftwerke in Betrieb, von denen wiederum ca. 7.300 Wasserkraftanlagen Strom für das öffentliche Versorgungsnetz zur Verfügung stellten. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft beläuft sich aufgrund geringer Niederschlagsmengen und der damit einhergehend Trockenheit auf einem konstant niedrigen Niveau von lediglich 3,3 % (18,3 TWh) der erzeugten Energie in Deutschland.. Der Großteil (6.462 Stück) der bestehenden Anlagen sind Wasserkraftwerke mit einer Leistung von ≤ 500 kW.. Zusammengenommen ergibt sich daraus eine installierte Leistung von 452,2 MW, welche jedoch weniger als 0,5 Prozent der deutschen Stromproduktion repräsentiert und somit für die Energiewende und den Schutz des Klimas eine unbedeutende Rolle spielen.
Folglich ist von der Novellierung der EEG besonders der Betrieb der vielen kleinen Wasserkraftanlagen betroffen, der maßgeblich zum schlechten Abschneiden des geforderten guten ökologischen Zustandes gemäß WRRL beiträgt. Die kleine Wasserkraft ist flächendeckend dafür mitverantwortlich, dass die Ziele der WRRL in Deutschland bisher nicht erreicht werden konnte. Gemäß der Bewertung nach der WRRL führt die Energiegewinnung aus Wasserkraft an 33 Prozent der Fließgewässer bzw. 45.000 km Fließstrecke zu signifikanten Belastungen auf die Ökosysteme. Insbesondere der geringe Stromertrag solcher Kleinwasserkraftwerke macht ein umweltverträgliches Umrüsten zu Gunsten der Gewässerökologie nicht rentabel. Fehlende Durchgängigkeit dieser Anlagen stellen viele unserer heimischen Wanderfischarten vor Probleme und mindern die Erfolge von Wiederansiedlungsprojekten bedrohter Fischarten. Funktionierende technische Lösungen zum erfolgreichen Fischauf- und -abstieg sind trotz jahrelanger Förderung bisher nicht umgesetzt worden, sodass jeder fünfte Fisch tödliche Verletzungen bei der Passage von Wasserkraftturbinen erleidet. In diesem Zusammenhang hat ein internationales Team von Wissenschaftlern erst kürzlich in einem Memorandum darauf hingewiesen, dass die Energiewende nicht auf Kosten der aquatischen Biodiversität erfolgen kann und darf. Die 65 Fachwissenschaftler*innen aus 30 wissenschaftlichen Institutionen empfehlen der Bundespolitik dringend eine Beendigung der staatlichen Förderung von unwirtschaftlichen, umweltschädlichen und nicht ökologisch sanierbaren Kleinwasserkraftwerke über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder anderer Subventionen. Der Betrieb solcher Kleinwasserkraftwerke sei wesentlich für die Verfehlungen der Umweltziele im Biodiversitäts- und Gewässerschutz verantwortlich.

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