Fangquoten für die Nordsee 2025 festgelegt
11.12.2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft teilt in einer Pressemeldung vom 11. Dezember mit, dass der EU-Fischereirat die Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik festgelegt hat.
Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Fischereiministerinnen und -minister demnach in der Nacht zum Mittwoch (11.12.) in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2025 in Nordsee und Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt. Die für Deutschland wichtigen Bestände waren zuvor bereits Gegenstand der Fischereikonsultationen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen, die verschiedenen bi- und trilateralen Verhandlungsformate konnten in der Vorwoche erfolgreich abgeschlossen werden.
Stabilität gibt es für die Schutzmaßnahmen beim Aal – die bereits im laufenden Jahr geltenden Regelungen werden fortgeführt. Das beinhaltet insbesondere eine sechsmonatige Schonzeit, die für die Nordsee durch die jeweiligen Mitgliedstaaten noch festzulegen ist, und das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in den Meeresgewässern. Die Ostsee-Anrainer werden erneut verpflichtet, eine gemeinsame Regelung für das kommende Jahr zu vereinbaren. Gelingt diese Einigung nicht, gilt eine einheitliche Schonzeit vom 15. September 2025 bis 15. März 2026.
Dazu erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender: „Die Verhandlungsergebnisse beruhen ganz überwiegend auf den wissenschaftlichen Empfehlungen, die nachhaltige Bestandsbewirtschaftung in der Nordsee wird dadurch fortgesetzt. Die festgelegte Fangmenge für Kabeljau in der Nordsee sehen wir allerdings als zu hoch an, der Wiederaufbau des südlichen Bestandes könnte hierdurch verzögert werden. Für den Aal ist die Fortschreibung der für 2024 geltenden Maßnahmen hingegen ein guter und sinnvoller Kompromiss. Um den Erhalt dieses einzigartigen Bestandes zu befördern, müssen wir nun auch andere Ursachen für den schlechten Zustand des Aalbestandes außerhalb der Fischerei in den Blick nehmen – wie etwa die Durchgängigkeit von Flüssen.“
Beim Kabeljau hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Blick auf eine weitere Erholung des Bestandes für eine Festsetzung der Fangmengen nach dem Vorsorgeansatz ausgesprochen. In den internationalen Verhandlungen konnte aber eine niedrigere Fangmenge nicht durchgesetzt werden. Den wissenschaftlichen Empfehlungen folgend sinken hingegen die Fangmengen für Hering und Schellfisch in der Nordsee (nach Erhöhungen im letzten Jahr), während sie für Seelachs und Scholle ansteigen. Der Makrelenbestand wird von Norwegen, den Färöern und dem Vereinigten Königreich überfischt, daher muss die Fangmenge hier deutlich abgesenkt werden. Neben den Quoten für die Nordsee und den Nordostatlantik wurden auch Fangmöglichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.
EU- und deutsche Quoten für das Jahr 2025 bei wichtigen Beständen und prozentuale Wert im Vergleich zu den Quoten für das Jahr 2024
Fischart Europa Deutschland
Hering (Nordsee) 157.780 t 35.613 t - 27 %
Seelachs (Nordsee) 25.446 t 6.666 t + 11 %
Kabeljau (Nordsee) 7.106 t 1.736 t - 22 %
Schellfisch (Nordsee) 11.685 t 2.407 t - 8 %
Scholle (Nordsee) 75.161 t 6.061 t + 11 %
Makrele (Nordostatlantik – westliche Gewässer) 70.928 t 9.640 t - 32%
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