ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

NEUE KORMORANVERORDNUNG FÜR NIEDERSACHSEN IN KRAFT GETRETEN

15.01.2020

Seit 1. Januar 2020 gilt eine überarbeitete Fassung des Niedersächsischen Kormorangesetzes. Im Rahmen der Beratungen über eine Verlängerung der Niedersächsischen Kormoranverordnung wurden das Dezernat Binnenfischerei (LAVES) und die Staatliche Vogelschutzwarte (NLWKN) durch Entschließung des Niedersächsischen Landtags aus dem Juni 2016 gemeinsam federführend mit der Evaluierung der Niedersächsischen Kormoranverordnung betraut. In die Evaluierung waren die Fischerei- und Naturschutzverbände einzubeziehen.

Als Ergebnis der Evaluierung wurde festgestellt, dass die Tötung und Vergrämung von Kormoranen weiterhin wichtige Mittel sind, um bedrohte Fischarten zu schützen und die Wirtschaftlichkeit von Teichanlagen zu gewährleisten.

Das Töten und Vergrämen bleibt deshalb weiterhin erlaubt. Der Zeitraum für diese Maßnahmen gegen ausgewachsene Kormorane wurde allerdings auf 21. August bis 28. Februar reduziert. Begründet wurde das mit einer verlängerten Brutperiode aufgrund klimatischer Veränderungen.

Zum Text der Kormoranverordnung geht es HIER

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