ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Durchführung von Fischerprüfung unter Auflagen erlaubt

11.05.2020

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt aktuell zur Ausbildung und Durchführung von Fischerprüfungen:

Sind eine Ausbildung und die Durchführung von Anglerprüfungen zulässig?

Nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 FischG ist in Niedersachsen die Abnahme der Fischerprüfung auf anerkannte Landesfischereiverbände übertragen. Im Sinne der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus stehen diese damit hinsichtlich der Fischerprüfung und der dafür notwendigen Ausbildung einer privaten Bildungseinrichtung gleich. Nach § 1 Abs. 5 Nr. 1 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist die Vorbereitung auf und die Durchführung von Prüfungen zulässig, wenn die in § 1 Abs. 5 Satz 3-6 aufgeführten Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Lehrgänge und Fischerprüfungen dürfen somit unter Einhaltung der genannten Verordnung wieder durchgeführt werden. Die Erklärung ist nachzulesen (im Text weit unten) auf: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus-faq-186571.html

 

 

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