ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Gemeinschaftsangeln, Jugendangeln und Arbeit am Gewässer erlaubt!

15.06.2020

Es herrscht weiterhin vielfach Unklarheit darüber, unter welchen Bedingungen Angeln und Aktivitäten von Vereinsmitgliedern erlaubt sind. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dazu klargestellt, dass inzwischen auch Lockerungen für den Angelbereich und die Vereinsaktivitäten gelten.

Das Ministerium erklärt dazu, dass Angeln als Sport aufgefasst würde und damit im Freien auch in Gruppen zulässig sei, wenn die notwendigen Abstände eingehalten werden. Unter Einhaltung der Vorgaben zu den Mindestabständen dürfen Vereine also Gemeinschaftsangeln für Erwachsene und Jugendliche durchführen.

Für Arbeitseinsätze für den Fisch- und Naturschutz am Gewässer gilt, dass sie zulässig sind, sofern es dabei nicht zu Ansammlungen von Personen aus mehr als zwei Haushalten kommt.

Öffentliche Veranstaltungen sind noch untersagt. Darunter fallen beispielsweise Gruppenveranstaltungen wie die Jugendsportfischertage des LFV Weser-Ems. Angelveranstaltungen im Verein sind also erlaubt, übergeordnete Veranstaltungen mit Teilnahme verschiedener Gruppen sind nicht erlaubt.

Das Ministerium informiert hier über die Bestimmungen zum Angeln:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus-faq-186571.html

Das Thema Angeln wird in dem sehr langen Dokument weit unten behandelt.

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