ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Präsident Hocker fordert, illegales Einbringen von Steinen in die Ostsee zu unterbinden

29.07.2020

Die Einbringung von Steinen in die Ostsee vor Rügen verstößt gegen geltende Gesetze und gefährdet den Seeverkehr. Wer die Seeunfallstatistik ansieht, kann erkennen, dass Haker mit dem Fanggeschirr eine der Hauptursachen für den Untergang von Fischkuttern sind. Es ist völlig unverständlich, dass Greenpeace trotz eindeutigen Verbots und Zustellung einer Unterlassungsverfügung weitermachen kann. Der vorsätzliche Rechtsbruch wird auch noch über die Zeitungen angekündigt. So ruiniert man das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat!“ stellt Präsident Dr. Gero Hocker mit deutlicher Verärgerung fest. „Es stellt sich die Frage, wie eine Organisation als gemeinnützig eingestuft werden kann, die vorsätzlich Recht bricht und die Strafe dann mit steuerbefreiten Spendengeldern bezahlen kann.“

Greenpeace hat am Sonntag, den 26.08.2020, mit der Versenkung von Steinen begonnen. Sie haben den Vorsatz, ein Fanggebiet unbrauchbar zu machen, das von den Fischern legal befischt werden darf. Die versenkten Steine sollen ein Sicherheitsrisiko darstellen und die Fischer davon abhalten, ihr Handwerk weiter im Rahmen der Gesetze auszuüben. Die Bundespolizei ist informiert und wird nicht tätig. Obwohl bei einer vergleichbaren Aktion 2008 vor Sylt die Illegalität der Aktion festgestellt wurde, ist die Bundespolizei nicht eingeschritten, weil die Verkehrsbehörden noch keine Unterlassungsverfügung geschrieben und kein Ersuchen auf Amtshilfe gestellt haben. Die Bundespolizei hätte nach Auffassung der Fischer schon auf der Grundlage der Polizeigesetze tätig werden müssen. Am Dienstag berichtet die Presse bundesweit, dass Greenpeace vorsätzlich die Aktion fortsetzt, obwohl sie verboten worden ist. Anscheinend will man die Fischer provozieren, ihre Fanggebiete und ihre berufliche Existenz selbst zu verteidigen, wenn die Staatsorgane dies nicht tun. Aber die Fischer sind nicht so dumm, Greenpeace die gewünschten Bilder einer Seeschlacht mit Fischkuttern zu liefern. Die Fischerei hofft auf die staatliche Durchsetzung von Recht und Gesetz.

Auch der Vorsitzende des Kutterverbandes, Kapitän Dirk Sander aus Ostfriesland, ist empört: „Wenn wir einen gebrauchten Kaffeefilter ins Hafenbecken werfen, dann bekommen wir sofort 50 Euro Strafe aufgebrummt. Wenn Greenpeace Steine ins Meer wirft, die für die Fischer lebensgefährlich werden können, dann schaut der Staat tatenlos zu.“

Die Fischer fordern jetzt unverzüglich die Unterbindung der illegalen Aktivitäten, die Bestrafung der Rechtsbrecher und die Entfernung der illegal ausgebrachten Steine.

Hintergrund: Das Seegebiet Adlergrund ist seit Jahren als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und durch eine Naturschutzgebietsverordnung vor Beeinträchtigungen geschützt. Berufliche Fischerei darf nach europäischem Recht nur eingeschränkt werden, wenn es naturschutzfachlich „erforderlich“ ist. Es müssen also zu schützende Objekte vorhanden sein, die durch die Fischerei tatsächlich messbar gefährdet wären. Diesen Nachweis hat bisher noch niemand erbracht, und deshalb gibt es auch keine fischereilichen Beschränkungen. Zurzeit laufen Verwaltungsverfahren, fischereiliche Managementpläne zu erstellen, die das Kriterium der „Erforderlichkeit“ erfüllen. Diese Maßnahmen müssen von EU-Gremien angenommen werden, weil sie auch für Fahrzeuge aus anderen EU-Staaten wie Polen und Dänemark gelten. Deren Fahrzeuge dürfen dort ebenfalls fischen. Fachlich sind die Ausführungen von Greenpeace unzutreffend, die Ostseekutter würden den Meeresboden „durchpflügen“. Fische sind keine Kartoffeln, die man ausgraben muss. Sie schwimmen oberhalb des Meeresbodens. Die Netze der Ostseefischer sind deshalb mit Rollen ausgestattet, die leicht über den Meeresboden laufen. Ein „Durchpflügen“ des Meeresbodens zum Fang von Dorsch oder Hering wäre sinnlose Kraftstoffverschwendung und erhöht nur die Kosten für den Fischereibetrieb. Die in der Nordsee eingesetzten schweren Baumkurren mit Scheuchketten zum Fang von Seezungen sind ostseeweit nicht zulässig.

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