ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Stellungnahme des LFV zu neuen Gesetzentwürfen

16.10.2020

Am 15. Oktober nahm der LFV Weser-Ems auf Einladung des Niedersächsischen Landtags an einer Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover teil. Thema der Sitzung waren Änderungen zu Gesetzen im Bereich Natur- und Gewässerschutz in Niedersachsen. Im Einzelnen standen auf der Tagesordnung:

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetze zum Naturschutzrecht

2. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht

3. Gemeinschaftlicher und partnerschaftlicher Schutz der Artenvielfalt auf Augenhöhe

Der Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. hat zu den Gesetzesentwürfen Stellung bezogen und die Bestrebungen der Landesregierung zum Natur- und Artenschutz sowie zum Erhalt der natürlichen Vielfalt grundsätzlich begrüßt.

Allerdings wurde in Frage gestellt, ob die Änderungen ausreichen, um die notwendigen Ziele zu erreichen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Niedersachsen als Flächenland von einem dichten Gewässernetz geprägt ist und dass der Zustand dieses Gewässernetzes aktuell weit davon entfernt ist, die Zielvorgaben gemäß EG-WRRL zu erreichen. Das beträfe nicht nur die morphologischen, sondern auch die physikalisch chemischen Parameter.

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen zum Gewässerrandstreifen sehen zwar eine Ausweitung auf Gewässer 3. Ordnung sowie ein Verbot zum Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln vor, nicht jedoch die Form der Nutzung. D.h. nach wie vor wäre eine ackerbauliche Nutzung zulässig. Abschwemmungen und damit Einträge von Sedimenten und Nährstoffen wären somit weiterhin möglich. Hier wäre fachlich ein Verbot dieser Nutzungsform notwendig und über entsprechende Ausgleichsregelungen zu entschädigen. Das würde die Funktion der Gewässer als verbindende Elemente innerhalb des Biotopverbundes deutlich steigern und die Selbstreinigungskraft der Gewässer durch Entwicklung der Ufervegetation verbessern.

Eine Reduzierung des Gewässerrandstreifens an Gewässern 2. Ordnung in Gebieten mit hoher Gewässerdichte wurde vor diesem Hintergrund seitens des LFV Weser-Ems abgelehnt.

Weiter wurde darauf gedrängt, dass artenschutzrechtliche Belange gleichwertig abgewogen werden. Der Schutz von bedrohten Fischarten (z.B. Äsche, Aal) dürfe dabei nicht abgewertet werden. So wurden im Rahmen der Neufassung der Kormoranverordnung die Zeiten zum Schutz der Äsche vor Prädation merklich verkürzt. Obwohl die Population der Äsche stark gefährdet ist und die des Kormorans nicht gefährdet ist, wurde die Jagdzeit auf den Kormoran deutlich verkürzt. Hier wurde Fischartenschutz deutlich hinter Vogelschutz gestellt. Der LFV Weser-Ems fordert deshalb, diese Neuregelung in der bestehenden Kormoranverordnung zu revidieren.

Darüber hinaus werden Regelungen zur Nutzung der Wasserkraft und zum Fischschutz an Pump- und Schöpfwerken vermisst. Die Schädigungspotentiale sind je nach Anlagentyp teils erheblich. Hier besteht deutlicher Handlungsbedarf. Viele der bestehenden Anlagen wurden im Rahmen von Meliorationsmaßnahmen nahezu zeitgleich gebaut und sind erneuerungsbedürftig. Der Einbau innovativer Techniken zum Fischschutz sollte hier zwingend vorgeschrieben werden.

Insgesamt kommt dem Gewässernetz in Niedersachsen bei der Betrachtung des angestrebten Biotopverbundes nach Meinung des Verbandes eine besonderes Bedeutung zu, da gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und der teils defizitären Grundwasserstände ein Umdenken vom „Ableiten“ zum „Halten in der Fläche“ erfolgen muss. Dabei könnten wichtige Synergien, wie Biotopentwicklung, Artenschutz und Flächenbewirtschaftung erzielt werden. Die Förderung von Konzepten, Ideen und Maßnahmen, mit den Betroffenen auf Augenhöhe, wäre hier ein Schritt in die Zukunft. In diesem Zusammenhang wäre eine Priorisierung von ökologischen Förderkriterien im Bereich der Agrarförderung zielführend.

 

 

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