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LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

LFV Weser-Ems beteiligt an Planung zu FFH-Gebieten

21.10.2020

Für ganz Europa wurden im Jahr 1992 sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. FFH steht dabei für Flora, Fauna und Habitat. Mit der Ausweisung hat man festgelegt, welchen Tieren, Pflanzen und Lebensräumen in den jeweils definierten Gebieten besonderer Schutz zukommen soll.

Entsprechende Schutzgebiete bestehen auch im Arbeitsgebiet des LFV Weser-Ems. Im Nachgang zu der Ausweisung der Gebiete wurden regionale Verordnungen erlassen, in denen näher definiert wird, in welcher Weise der Schutz erfolgen soll, welche Auflagen erlassen und welche Verbote gegebenenfalls verhängt werden.

In einer weiteren Phase werden nun Managementpläne erstellt, in denen die Maßnahmen festgelegt werden, durch die ein bestimmter Zustand in den Gebieten erhalten bzw. erreicht werden kann. Die Maßnahmen werden in verpflichtend-notwendige und zusätzliche, freiwillige Maßnahmen aufgeteilt.

Im Bereich von Ems und Hase werden die Managementpläne in Zusammenarbeit mit projektbegleitenden Arbeitsgruppen erstellt. Damit setzt man im Landkreis Emsland auf eine sehr praxisorientierte Erarbeitung der Pläne, bei denen alle Beteiligten direkt zu Worte kommen können. An den Arbeitsgruppensitzungen ist auch eine Vertretung des LFV Weser-Ems beteiligt. Der Verband nimmt damit die Möglichkeit wahr, sich fachlich für den Erhalt und die Verbesserung der aquatischen Bereiche einzusetzen. Damit ist unmittelbar auch der Einsatz für eine positive Entwicklung der Fischbiozönose in den betreffenden Gewässern verbunden.

Die Managementpläne im Landkreis Emsland sollen bis Ende des Jahre 2021 fertiggestellt werden.

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