ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Anglern wird der Dorschfang in der Ostsee verboten

24.10.2023

Für Angler wird der Dorschfang in der Ostsee ab 01. Januar 2024 verboten. Das hat der Rat der EU-Fischereiminister in seiner Sitzung am 24. Oktober 2023 in Luxemburg beschlossen. Die Entnahmeregelungen für den Lachs bleiben mit einem Fisch mit abgeschnittener Fettflosse pro Tag unverändert.
Der DAFV berichtet dazu: Bereits 2019 forderten organisierte Angler Dorsche während ihrer Laichzeit konsequenter zu schonen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Fangmöglichkeit für Angler. Diese Argumentation wurde von Wissenschaftlern des Thünen Instituts wissenschaftlich überprüft, und tatsächlich konnten sie nachweisen, dass mit einer Maßnahmenkombination von Schonzeit, Fenstermaß und Bag-limit dieselben Schutzwirkungen erzielt werden können wie mit einem isolierten Fangverbot.
Seit 2022 fordert der DAFV deshalb zusammen mit seinen europäischen Partnerverbänden der European Anglers Alliance (EAA) die Prüfung und Berücksichtigung einer solcher Kombinationen für das Management des Dorschbestands in der westlichen Ostsee und generell für die Bewirtschaftung von Fischbeständen. Die Konzentration auf maximale Fänge hat zu einer Verarmung der Altersstruktur und einem Verlust des produktivsten Teils der Fischpopulation geführt. Dies wiederum bedroht die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei.
Im Kontrast zur weitestgehend unselektiven Berufsfischerei kann die Angelfischerei, durch Mindest-, und Maximalmaß sowie Entnahmefenstermaße, sehr selektiv auf den Bestand wirken. Dabei können beispielsweise noch nicht geschlechtstreife Tiere durch Mindestmaß-Regelungen und für die Reproduktion besonders wichtige große Weibchen durch Maximalmaß-Regelungen und Entnahmefenster von der Nutzung ausgeschlossen werden. Dadurch könnte die Freizeitfischerei zu einer optimalen Alters- und Größenstruktur für die Bestandssicherung und -erholung, beitragen.
„Mittlerweile wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine Maßnahmenkombination bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Angelfischerei, identische Schutzwirkungen erzielen kann. Mit dem großen Vorteil, dass sozioökonomische Wertschöpfungen durch dem Angeltourismus in traditionell strukturschwachen Küstenregionen weiter genutzt werden können. Außerdem bietet die selektive Angelfischerei durch die gezielte Entnahme erhebliche Vorteile für ein erfolgreiches Management. Diese werden in der Diskussion bedauerlicherweise komplett ausgeblendet“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.
Laut der Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), hat sich Deutschland gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass die Freizeitfischerei auf Dorsch wieder möglich werden soll, sobald die wissenschaftlichen Fangmengenempfehlungen dies zulassen.

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