ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Ausgangssperre – bitte regionale Regelung beachten!

Viele ärgert es, dass sie durch Ausgangssperren in ihrer Region beim Angeln beeinträchtigt werden. Wir kriegen beim Verband dazu auch immer wieder Anfragen, können aber leider auch nur darauf verweisen, dass man sich an die im jeweiligen (Land)kreis geltenden Regeln halten muss. Die Regelungen sind, meistens in Abhängigkeit von den Inzidenzwerten, von Kreis zu Kreis unterschiedlich.

Wenn der betreffende Kreis ein nächtliches Ausgangsverbot von beispielsweise 21 bis 5 Uhr verhängt hat, muss man sich leider auch als Angler daran halten. Angeln gilt nicht als triftiger Grund, um eine Ausnahme beanspruchen zu können.

Wir können nur dazu raten, die Stunden des Tages zu nutzen, in denen der Ausgang und damit das Angeln erlaubt ist, und rechtzeitig den Heimweg anzutreten. Ansonsten können hohe Bußgelder drohen.

Eine Ausnahme für Angler zu erwirken, erscheint aussichtslos, da die Sperre selbst für Jogger und Spaziergänger gilt. Hoffen wir, dass die Pandemie bald überstanden ist und wir wieder uneingeschränkt Angeln gehen können.

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