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Monitoring zum Vorkommen der Krebspest in Niedersachsen

12.12.2024

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt eine Untersuchung zum Vorkommen der Krebspest (Aphanomyces astaci) durch und bittet dafür um Untersützung.

Die Krebspest ist eine der bedeutendsten Erkrankungen von Krebstieren und ist weltweit verbreitet. Im 19. Jahrhundert wurde die Krebspest von Nordamerika durch dort heimische Krebse, wie den Signalkrebs, den Kamberkrebs oder den Roten Amerikanischen Sumpfkrebs nach Europa eingeschleppt. Die nordamerikanischen Krebsarten zeigen normalerweise keine Symptome, sind aber infiziert und verbreiten den Erreger über Zoosporen. Infizieren diese eine empfängliche europäische Krebsart, wie den Edelkrebs, den Steinkrebs, oder den Galizischen Sumpfkrebs lösen sie heftige Symptome wie Schwäche, Lethargie, Koordinationsprobleme oder Paralyse aus. Bis zu 100% der empfänglichen Krebsarten sterben an dieser Infektion.

Die im Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Braunschweig/Hannover am Standort Hannover zuletzt durchgeführten Untersuchungen beschränkten sich auf Einsendungen im Verdachtsfall oder um präventive Untersuchungen von Angelvereinen. Die Krebspest wurde in den letzten Jahren auch in niedersächsischen Gewässern nachgewiesen, dennoch reichen diese sporadischen Untersuchungen nicht aus, um eine belastbare Aussage darüber zu treffen, wie weit die Verbreitung in niedersächsischen Gewässern fortgeschritten ist und welche Krebsarten in Niedersachsen ggf. als Überträger des Erregers fungieren.

Das Ziel dieses Monitoring-Projektes soll es sein, den Verbreitungsstatus der Krebspest in Niedersachsen zu ermitteln, mögliche (Haupt-) Überträgerarten bzw. empfängliche Spezies zu identifizieren und die diagnostischen Methoden zu verfeinern.

Informationen zum Ablauf und zur Probeneinsendung:
Das LAVES bittet um Einsendungen von Krebs-Proben (Zehnfußkrebse) zur Feststellung der Verbreitung und des Infektionsstatus potentiell Krebspest-verbreitender Krebsarten.
• Gebührenfreie Untersuchung von bis zu 250 Proben (Gesamtzahl für Niedersachsen);
• Je Gewässer/ Fundstelle ist eine Einsendung von maximal 6 Proben je Krebsart möglich;
• Proben von Einzeltieren nur nach Rücksprache und wenn von besonderem Interesse;
• Es können lebende oder tote Krebse, bzw. Proben der Schwimmbeine/Cuticula eingesendet werden (weitere Hinweise auf dem Einsendebogen); Krebsarten;
• Die Proben sollen insbesondere aus natürlichen Gewässern stammen; von besonderem Interesse sind dabei Gewässersysteme mit dem Vorkommen von Edelkrebsen und anderen
• Angabe der Krebsart oder Übersendung von Fotos zur Artbestimmung;
• Angabe der Geokoordinaten des Fundortes (Dezimalgrad, UTM oder Gauß-Krüger);
• Vorherige Besatzmaßnahmen von Edelkrebsen sollten bereits einige Zeit zurückliegen;
• Bei Überschreitung der Gesamtprobenzahl behalten wir uns vor eine Auswahl zu treffen, um aussagekräftige Ergebnisse für Niedersachsen zu gewährleisten.

Die Einsendungen erfolgen an:
Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LVI Braunschweig / Hannover Eintrachtweg 17, 30173 Hannover

Ein Transport etwaiger Sammelproben mehrerer Gewässer/ Fundstellen oder mehrerer Proben von Vereinen in einem Gewässersystem (jeweils separat verpackt und beschriftet) kann nach Absprache ggf. organisiert werden.

Bitte melden Sie sich bei Interesse und für weitere Informationen und Absprachen zum Projekt telefonisch oder per E-Mail bis zum 01. März 2025.

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