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LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Aalschonzeit in Küstengewässern

28.10.2021

In den letzten Tagen entstand durch eine Meldung zur Aalschonzeit Verwirrung darüber, wo genau die Schonmaßnahmen für den Europäischen Aal gelten. Dabei sind die Maßnahmen nicht einmal neu. Denn bereits im März 2020 hatte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Festlegung der Schonzeit für den Europäischen Aal in den deutschen Küstengewässern vorgenommen hat.

Wir hatten bereits im vergangenen Jahr darüber berichtet. Die betreffende Maßnahme wird nun praktisch nur weiter verlängert.

In der Bekanntmachung zu dem zeitweisen Fangverbot zum Schutz des Europäischen Aals erklärt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung:

1. Jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal ist in dem Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022 untersagt. Das Fangen oder Anbordhalten vom Europäischen Aal ist in diesem Zeitraum verboten.

2. Das Verbot gilt in den deutschen Hoheitsgewässern und Gewässern der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone des ICES-Gebiets und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern.

3. Rechtsgrundlage für diese Fangverbotszeit für den Europäischen Aal ist Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/92. Danach ist jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf Europäischem Aal in den Unionsgewässern des ICES-Gebiets und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern in einem Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten zwischen dem 1. August 2021 und dem 28. Februar 2022 verboten. Der Zeitraum wird von jedem Mitgliedstaat festgelegt. Diese Vorgabe an den jeweiligen Mitgliedstaat wird vorliegend umgesetzt. Nach Anhörung und im Benehmen der betroffenen Bundesländer und der Verbände der Fischwirtschaft wurde für die Gewässer Deutschlands der in Nummer 1 genannte Zeitraum für ein Verbot des Fangens vom Europäischen Aal festgelegt.

Hintergrund zu der Schonzeit, die erstmals zum Ende des Jahres 2020 eingeführt wurde:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dafür die Vorschläge der zuständigen Länder koordiniert. Die Länder wurden im Vorfeld zu ihren Absichten bezüglich der Festlegung der Schonzeiten für den Europäischen Aal in den deutschen Küstengewässern gebeten. Fischereiverbände wurden ebenfalls benachrichtigt, damit sie eine Stellungnahme abgeben können.

Die zuständigen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben mitgeteilt, dass sie die bisher geltende Regelung beibehalten wollen. Entsprechend wird das Bundesministerium die Schonzeit für den Europäischen Aal in den deutschen Küstengewässern vom 1. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 an die Europäische Kommission melden.

Aus Sicht des Bundesministeriums trägt die Entscheidung der Länder dem Schutz des bedrohten Europäischen Aals Rechnung. Es wird darauf hingewiesen, dass der von den Ländern festgesetzte Zeitraum besonders das Wanderverhalten des Aals berücksichtigen würde.

Im Februar des vergangenen Jahres hatte der Fischereiausschuss des Europaparlaments einen Workshop zum Europäischen Aal abgehalten. Fachleute und Abgeordnete des Europäischen Parlamentes tauschten Informationen über die Situation des Aals und notwendige Maßnahmen zum Schutz dieser einzigartigen Fischart aus.

Die geladenen Experten stellten die Ergebnisse einer vom Fischereiausschuss in Auftrag gegebenen Studie „Environmental, social and economic sustainability of European eel management“ vor. Die Studie beleuchtet neben den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Bestandssituation, die wichtigsten Bedrohungsfaktoren und damit verbundene Schutzmaßnahmen der Mitgliedsstaaten.

Der Europäische Aal ist in vielen Süßwassersystemen in der gesamten Europäischen Union anzutreffen. Seit den 1980er Jahren ist die Zahl der mit dem Golfstrom ankommenden Glasaale vor Europas Küsten um 90 Prozent zurückgegangen. In der gleichen Zeit hat sich der Bestand um ca. 50 Prozent reduziert.


 

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