ANGELFISCHERVERBAND IM
LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V.

Vorsitzendentagung in Hude/Oberhausen

13.03.2022

Am 12. März tagte der Angelfischerverband Weser-Ems mit seinen Vorsitzenden in der Gaststätte Zur Krone in Hude/Oberhausen. Auf dem Programm stand eine ganze Reihe von Themen, die für alle Vereine von Interesse sind.     

Den ersten Themenschwerpunkt bildeten juristische Angelegenheiten für Vereine, die von den Rechtsanwälten Andreas Wehage und Christian Freericks vorgetragen wurden. Zunächst ging es dabei um das Thema Beschimpfungen und Beleidigungen in den sozialen Medien, womit Angler immer wieder konfrontiert werden.     

Es wurde ausgeführt, dass es dabei meistens um ideologische Beschimpfungen durch Tierschützer geht, der Angler als Tierquäler darstellen wollen. Solange es sich dabei um Pauschalisierungen handelt und keine konkrete Person genannt ist, könne man dagegen kaum erfolgreich vorgehen. Wenn konkrete Personen angegangen werden, besteht dagegen die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen oder eine Unterlassungsklage einzureichen. Dabei wäre es wichtig, den Vorgang genau zu dokumentieren und eine chronologische Schilderung des Vorgangs geben zu können. Wichtig wäre auch ein Beweisfoto bzw. ein Screeshot des Tatbestandes. Wenn ein Strafantrag gestellt und eine Strafanzeige erstattet wird, besteht auch die Möglichkeit, dass ein Staatsanwalt die Person hinter einem anonymen Eintrag im Internet ermitteln kann.    

Gegebenenfalls kann auch Schmerzensgeld verlangt werden. Darüber entscheidet jedoch der Richter, und es wird sich – anders als in Amerika möglich – eher um niedrige Beträge handeln. Deshalb sei es die Frage, ob sich ein Verfahren lohnt.

Zum Thema Haftung des Vorstandes wurde erklärt, dass der Gesetzgeber hier eine Entlastung der Ehrenamtlichen vorgenommen hat, die für ihr freiwilliges Engagement nicht noch durch zu scharfe Gesetze bestraft werden sollen. Wer seinen Pflichten nachkommt und seine Aufgaben erfüllt, kann in der Regel nicht belangt werden. In juristische Schwierigkeiten begibt man sich nur dann, wenn man grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Zur Absicherung gegen Eventualitäten wäre es empfehlenswert, eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen.     

Zum Thema Satzungsänderung wurde erklärt, dass sich vieles für den Ablauf und die Durchführung des Vorganges aus der Satzung selbst ergibt. Diese sei stets zu beachten und nach ihr hätte man sich zu richten. Das gilt schon für die Einladung. Der Gesetzgeber macht dafür keine Vorschiften. Wann und wie sie zu erfolgen hat, richtet sich nach der jeweiligen Satzung. Heutzutage sollte die Satzung die Möglichkeit beinhalten, auch per E-Mail einzuladen. Einladungen dürfen außerdem auf unterschiedlichen Kommunikationswegen gleichzeitig erfolgen. Personalentscheidungen bzw. –wahlen sind in der Einladung bekanntzugeben.    

Der Inhalt der Einladung soll alle Tagesordnungspunkte umfassen. Satzungsänderungen müssen in der alten und der neuen Version beigefügt sein. Eventuell muss eine Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Ob und wann das erforderlich ist, klärt wiederum die Satzung.    

Themen, um die es meistens bei Satzungsänderungen geht, sind die Form der Einladung, Blockwahlen, Amtsdauer, Form der Versammlung, Form der Abstimmung und Vertretung der Mitglieder.     

Es wurde noch auf die Sonderformen der Vorgehensweise im Zuge der Coronapandemie eingegangen. Grundsätzlich gelte, dass die Corona-Gesetzgebung alles andere überlagert. Was bei den wechselnden Bestimmungen aktuell gilt, muss man unter Umständen bei der zuständigen Behörde erfragen.     

Zum Mitgliederausweis des DAFV sollte Olaf Lindner vom Bundesverband berichten. Wegen Coronaerkrankung konnte er jedoch nicht anwesend sein. Die geplante Live-Zuschaltung konnte aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden.     

Detlef Roß vom FV Delmenhorst hat bereits Erfahrungen mit dem neuen Ausweis gesammelt und berichtete darüber. Der Ausweis in Form einer Karte wird über ein Smartphone ausgelesen. Dann wird erkennbar, ob der Inhaber der Karte angelberechtigt ist. Die Karte kann, z.B. wenn kein Beitrag gezahlt wurde, gesperrt werden. Mit der Karte können Sonderkonditionen beim Einkauf im Angelladen verbunden werden.    

Problematisch könnte es in der Praxis werden, die Karte auszulesen, wenn beispielsweise kein Handy zur Hand ist oder kein Internetempfang möglich ist. Kritisch gesehen wird außerdem, dass die Karte ohne Foto ausgestellt wird, also über den Personalausweis nachzuweisen ist, dass der Angler auch der Inhaber der Karte ist.     

Kritisch wird auch gesehen, dass mit der Einführung der Karte Mehrarbeit auf die Verwaltungen der Vereine zukommt. Ein Problem könnte auch noch die Synchronisierung der Systeme in den Vereinen darstellen.    

Der DAFV will die Karte verbindlich einführen. Damit werden auch zusätzliche Kosten auf die Vereine zukommen. Der Angelfischerverband Weser-Ems wird die Entwicklungen zum Thema verfolgen und seine Mitgliedsvereine entsprechend informieren.

Georg Baumann stellte die App Angelschein.de vor, mit der Daten zu Fischerprüfungslehrgängen verfügbar gemacht werden. Die App gehört zu der Homepage von Lieblingsköder. Die Firma fokussiert sich auf Angeleinsteiger. Von jungen Leuten wird immer wieder nach Lehrgängen und Prüfungen für den Fischereischein gefragt. Der Zugang zu den Lehrgängen in der Nähe ist aber übers Internet oft sehr schwierig. Die App soll das ändern und unkompliziert zu den Lehrgängen in der Umgebung vermitteln.    

ährlich werden über 1 Million Anfragen zum Thema Fischereischein/Fischerprüfung im Internet registriert. Es besteht also eine hohe Nachfrage. Bei der Google-Suche erscheint Angelschein.de bereits weit oben. Es bestehen damit also gute Chancen, dass die Suchenden zu den nahegelegenen Kursveranstaltern vermittelt werden. Mit der App wurden bereits rund 500 Kursanfragen an die zuständigen Vereine vermittelt. Vereine können ihre Daten zu Kursen und Prüfungen kostenlos an Angelschein.de weitergeben. Sie erfahren dadurch ein höhere Aufmerksamkeit und eine größere Wahrscheinlichkeit, von Interessenten gefunden zu werden.    

Von Julius Planteur wurde die App Angeln-in.de vorgestellt. In dieser interaktiven App werden Angelgewässer vorgestellt und diverse Informationen zu den jeweiligen Gewässern geliefert. So kann man sich mit dem Smartphone direkt vor Ort über die Bestimmungen, eventuelle Schongebiete und andere Aspekte des Gewässers informieren. Die App bietet außerdem ein persönliches Fangtagebuch und Wetterberichte. Das Informationsangebot soll in Zukunft noch mehr ausgeweitet werden. Zusätzliche Funktionalitäten sollen beispielsweise durch Tiefenkarten und Luftbilder zu den Gewässern oder Fangstatistiken angeboten werden.    

Vereine können Karten und Informationen zu ihren Gewässern kostenlos bei Angeln-in einstellen lassen. Auch Aktualisierungen zu den Informationen können kostenlos nachgetragen werden.    

Die Firma van Eijden informierte über besondere Verfahren bei der Entschlammung und Reinigung von Gewässern. Die Firma verfügt über spezielle Geräte und Techniken, um Gewässer von Schlamm oder unerwünschtem Pflanzenwuchs zu befreien. Dabei sucht man immer nach individuellen Lösungen für den Kunden bzw. das Gewässer. Mit Spezialfahrzeugen ist man dabei in der Lage, auch schwierig zugängliche Gewässerbereiche zu erreichen und dort die Arbeiten durchzuführen. Bei der Ausführung der Arbeiten werden immer auch ökologische Aspekte berücksichtigt. Angelvereine, die Schwierigkeiten mit verschlammten oder verkrauteten Gewässern haben, können Kontakt mit der Firma aufnehmen. Man wird sich dann einen Eindruck vor Ort verschaffen und ein entsprechendes Angebot machen.     Bodo Zaudtke weist darauf hin, dass die Lehrgänge in den letzten beiden Jahren durch Corona zu kurz gekommen sind. Man hofft in diesem Jahr auf Normalisierung, so dass alle Ausbildungslehrgänge wieder wie gewohnt stattfinden können.    

Lehrgänge für die Fischerprüfungen konnten während der Pandemie auch online durchgeführt werden. Davon haben aber zu wenige Vereine Gebrauch gemacht. In dem Zusammenhang wurde auf die Firma Heintges hingewiesen, die Material für Online-Schulungen anbietet.    

Zautke appelliert an die Vereinsvorsitzenden, Werbung für die Kurse und Prüfungen zu machen. Dabei sollte auch immer darauf hingewiesen werden, dass an den Prüfungen auch teilnehmen kann, wer sich durch einen Online-Kurs oder durch Fishing-King vorbereitet hat. Die Vereine sollten die Lehrgänge nicht aus der Hand geben, sondern weiterhin selber dafür zuständig sein.    

Heinz Gräßner stellte den neuen Ort für Ausbildungsveranstaltungen vor. In den letzten Jahren fanden die Ausbildungen in der Überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätte in Wehnen/Bad Zwischenahn statt. Künftig wird man dafür Räumlichkeiten der Teichwirtschaft Ahlhorn nutzen.    

Zum Thema Vereinshaftpflicht informierte Kai Bliemeister vom Versicherungsmakler Behrens. Bei ihm können sich Vereine Angebote zu Versicherungen einholen. Interessant für Vereine können auch Vereinsunfallversicherungen, Gruppenunfallversicherungen und Gebäude- bzw. Gebäudeinventarversicherungen sein. Das gilt auch und insbesondere, wenn Vereine über Gebäude abseits von Wohnsiedlungen verfügen, in die relativ leicht unbeobachtete Einbrüche möglich sind.    

Mit einem Ausblick auf die bevorstehende Jahreshauptversammlung beendete Heinz Gräßner die Veranstaltung, bedankte sich bei den Teilnehmern und wünschte eine gute Heimfahrt.

 

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